Kirchhellen. . Am Wochenende kam es in Feldhausen zu einer Tragödie, bei der drei Wildtiere ihr Leben ließen. Laut Zeugenaussagen wurden sie von Hunden gehetzt und verletzten sich bei der Flucht schwer. Förster Markus Herber mahnt: Im Wald gehören Hunde an die Leine. Verstöße gegen die Anleinpflicht können empfindliche Geldstrafen nach sich ziehen.

Am Wochenende ließen ein Hirsch und ein Rehbock ihr Leben, weil sie laut Zeugenaussagen von nicht angeleinten Hunden gehetzt worden waren und sich bei der Flucht schwer verletzten. Dabei überquerten einige Tiere auch die A 31. Zwei verletzte Hirsche entkamen zunächst, doch eines der beiden Wildtiere wurde nun tot am Rand der A 31 aufgefunden. „Das Tier hatte sich wahrscheinlich über Nacht erholt und wollte dann in sein Gebiet zurückkehren, wurde aber wohl bei dem Versuch, die Autobahn zu überqueren, überfahren“, berichtet Jagdpächter Manfred Stegemann, Mitglied beim Hegering Kirchhellen. Stegemann vermutet, dass der andere geflüchtete Hirsch ebenfalls zurückkehren wird. „Da ist ein Unfall eigentlich schon vorprogrammiert“, warnt er.

Markus Herber, Förster beim Landesbetrieb Wald und Holz, weiß, dass viele Hundehalter der Anleinpflicht in Naturschutzgebieten und auf Trampelpfaden im Wald nicht nachkommen. Sein Zuständigkeitsgebiet erstreckt sich vom Köllnischen Wald bis zur Haard. „Ob es nun Jagdhunde sind oder nicht: Wenn die Hunde unangeleint in den Wald gelassen werden, machen sie Jagd auf Hasen, Rehe und Vögel. Im Wald gehören Hunde an die Leine.“ Gerade jetzt in der Brut- und Setzzeit sei es wichtig, dass Hundehalter auf die Wildtiere Rücksicht nehmen.

Herber bestätigt Aussagen der Jäger, dass Hundehalter aus Gladbeck auf Waldflächen in der Kirchheller Heide ausweichen, um den Kontrollen des Ordnungsdienstes der Stadt Gladbeck zu entgehen. Stefan Pietz vom Fachbereich Recht und Ordnung der Stadt Bottrop sagte der WAZ, dass der Ordnungsdienst aufgrund der angespannten personellen Situation in den Wäldern nur selten Präsenz zeige.

Forstamt und Ordnungsdienst können Hundehalter mit einer Strafe von 35 Euro belegen, wenn sie sich nicht den Regeln entsprechend verhalten. „Wenn wir beobachten, dass Hunde Wildtiere hetzen, kann auch Anzeige erstattet und ein Bußgeldverfahren eingeleitet werden. Dann wird es noch einmal erheblich teurer“, so Herber.