Kirchhellen. .

Die Bezirksregierung Arnsberg gibt grünes Licht für Prosper Haniel. Mit einer Betriebsplanzulassung hat die für ganz Nordrhein-Westfalen für den Bergbau zuständige Behörde den weiteren Kohleabbau durch das Bergwerk der RAG Deutsche Steinkohle AG im Bereich Bottrop bzw. Kirchhellen genehmigt.

Mit der Zulassung wurde der weitere Kohleabbau in zwei Abbaubetrieben gestattet, die in über 1000 Meter Tiefe in den Flözen G1 und G2/F unter der Kirchheller Heide liegen. Um die Auswirkungen des untertägigen Abbaus auf die Tagesoberfläche zu mindern, wurde dem Bergwerk Prosper-Haniel allerdings auferlegt, die Kohlengewinnung in den beiden genehmigten Abbaubetrieben zu beschränken.

Fördermenge begrenzt

So wurde unter anderem die zulässige maximale Abbaugeschwindigkeit für beide Betriebe mit dem Ziel begrenzt, dadurch schwere Bergschäden an der Tagesoberfläche zu vermeiden. Damit wird gleichzeitig auch die maximal mögliche tägliche Fördermenge begrenzt.

Die der Zulassung zu Grunde liegenden Antragsunterlagen waren im vergangenen Jahr mit einem erweiterten Betrachtungsbereich erneut öffentlich ausgelegt worden. Grund für die erneute öffentliche Auslegung war ein von der Bezirksregierung in Auftrag gegebenes Gutachten, wonach auch außerhalb des prognostizierten Einwirkungs-Bereiches in einem lokal begrenzten Bereich bergbaulich verursachte Bodensenkungen von bis zu 8 cm aufgetreten sind.

Bei den öffentlichen Auslegungen gingen wie berichtet über 400 Einwendungen ein, mit denen Bedenken und Anregungen geäußert wurden. In vielen Einwendungsschreiben waren zudem konkrete Anträge gestellt.

In einer öffentlichen Bürgerversammlung im Brauhaus am Ring in Kirchhellen wurden am vergangenen Dienstag, 8. Januar, wie berichtet die Grundlagen für die Entscheidungsfindung dargelegt und die Bedenken und Anregungen mit den Betroffenen diskutiert. „Jede Einwendung“ wurde nach Mitteilung der Bezirksregierung Arnsberg „sorgfältig auf ihre Bedeutung für die zu treffende Entscheidung geprüft.“ Letztendlich hätten die Prüfungen ergeben, dass die Zulassungsvoraussetzungen unter Festsetzung verschiedener Auflagen erfüllt worden seien.

Pläne werden öffentlich ausgelegt

Deshalb hätte die Zulassung des Betriebsplanes erteilt werden müssen. Die Betriebsplanzulassung muss zur Einsicht öffentlich ausgelegt werden. Über den genauen Ort und die Dauer der Auslegung wird von der Stadtverwaltung Bottrop und in der WAZ rechtzeitig informiert.