Kirchhellen. .

Die Bergsenkungen in Kirchhellen betreffen ein weitaus größeres Gebiet als bisher angenommen. Sprich: Die vom Bergwerk Prosper-Haniel vorgegebene so genannte „Nulllinie“, in etwa gleichzusetzen mit der Bottroper Straße, wurde überschritten. So das Fazit von Michael Kirchner, Abteilungsleiter Bergbau und Energie der Bezirksregierung Arnsberg, im Planungs- und Umweltausschuss über ein aktuelles Gutachten zu Bergsenkungen durch Abbautätigkeit des Bergwerks.

Das Gutachten war von der Bezirksregierung in Auftrag gegeben worden, um die Ursache für Bodenbewegungen in Kirchhellen zu ermitteln. Demnach, so Gutachter Prof. Wolfgang Busch von der TU in Clausthal, „sind außerhalb des prognostizierten Einwirkungsbereiches von 2003 bis 2010 Bodensenkungen von bis zu acht Zentimetern hauptsächlich durch den Kohleabbau des Bergwerkes Prosper-Haniel verursacht worden.“

Der 2001 im Rahmenbetriebsplan genannte Einwirkungsbereich beruhte auf Prognoserechnungen für zukünftige Auswirkungen des Kohleabbaus. Nach der jetzt vorgelegten gutachterlichen Expertise gehen die Bergsenkungen über den Prognosebereich hinaus. Um Ungenauigkeiten der Senkungs-Prognose aufzufangen, hatte die Landesregierung beschlossen, die Auswirkungen des Kohleabbaus durch systematische Beobachtung, Kontrolle und Steuerung mit einer Monitoring-Gruppe zu begleiten. Auch in Zukunft werden die Senkungsauswirkungen außerhalb der vom Bergbau prognostizierten Zone überwacht.

Neben ökologischen Auswirkungen können die Bodensenkungen natürlich auch Bergschäden verursachen. Die RAG Deutsche Steinkohle wird daher aufgefordert, die betroffenen Grundstückseigentümer rechtlich so zu stellen, als läge ihr Grundstück innerhalb des prognostizierten Einwirkungsbereiches.

Der Chefmarkscheider von Prosper-Haniel, Joachim Bock, sieht darin wohl kein Problem: „Wir werden bei der Bergschadensbehebung alle so stellen, als gehörten sie zum Prognosebereich.“ Sollten bisher Fälle abschlägig beschieden worden sein, sollten sich die Betroffenen bei Prosper-Haniel melden. „Es wird dann nach der neuen Datenlage geprüft.“

Zu Fragen der Ausschussmitglieder, ob der Rahmenbetriebsplan überhaupt noch gültig sei, meinte Kirchner, Schieflagen würden „im Rahmen zusätzlicher Auflagen würden abgearbeitet.“ Ausschussvorsitzender Klaus Strehl regte zu diesem Thema eine Bürgerversammlung in Kirchhellen an.