Kirchhellen. .

Das Ende des Steinkohlebergbaus im Jahr 2018 stand im Mittelpunkt eines Gespräches mit der Landtagsfraktion der Grünen, an dem u.a. Michael Farien von der Interessengemeinschaft bergschadensbetroffener Bürger (IBB) Kirchhellen, Sigrid Lange von der Grünen-Ratsfraktion Bottrop sowie Jürgen Schmidt vom BUND Bottrop teilnahmen.

Der Fraktionsvorsitzende der Grünen im Landtag, Reiner Priggen, konnte auch die Sprecher weiterer Bürgerinitiativen aus Bergbaugebieten begrüßen und des Landesverbandes bergschadensbetroffener Bürger (LVBB-NRW). Schwerpunkte waren der Austausch über den gegenwärtigen Sachstand sowie die im Zeichen von 2018 vorrangigen Aufgaben auf Landes- Bundes- und Europaebene.

Reiner Priggen warb um Verständnis für die seinerzeit auch mit Rücksicht auf den Regierungspartner SPD erfolgte Vereinbarung im Koalitionsvertrag, keine Vorverlegung der für 2018 geplanten letzten Zechenschließung anzustreben. Gerade deshalb sehe er seine Fraktion besonders in der Pflicht, im Gegenzug die Seite der bergschadensbetroffenen Bürger und Kommunen sowie des Naturschutzes zu stärken.

Revisionsklausel

Ziel sei es, den auslaufenden Bergbau auf weniger sensible Bereiche umzulenken, u.a. die Schäden in Wohngebieten zu vermeiden. In diese Richtung ziele ein Vorstoß im Bundestag: eine bürgerfreundliche Änderung des Bundesberggesetzes, das in seiner jetzigen Fassung den Bergbau bevorzuge. Kernanliegen der Bottroper waren die Überschreitung genehmigter Abbaugrenzen durch das Bergwerk Prosper-Haniel sowie die Schädigung Kirchhellener Wohngebiete (Baufeld Prosper Nord) und des FFH-Gebietes Heidesee (Baufeld Haniel Ost). Die Forderung: Abbauverzicht unter diesen sensiblen Bereichen. Die Verstöße gegen das Prinzip der Schadensminimierung wollen die Grünen in den parlamentarischen Gremien thematisieren, aber auch mit den Entscheidungsträgern der RAG diskutieren.

In den nächsten Monaten werde wohl die Novelle zum Steinkohleförderungsgesetz (Festlegung auf 2018 und Verzicht auf die Revisionsklausel) verabschiedet. Danach werde die RAG aufgefordert, kurzfristig die Restlaufzeit der Bergwerke zu nennen, u.a. um Kommunen die Planung der Anschlussnutzung von Bergbauflächen zu ermöglichen.