Im Entwurf zum Lärmaktionsplan empfehlen Gutachter, sieben Flächen als „ruhige Gebiete“ auszuweisen. Das soll helfen, die Stille dort zu erhalten
Bei der Aufstellung des Lärmaktionsplans für die Stadt Bottrop will der Fachbereich Umwelt sieben Gebiete in Kirchhellen und Grafenwald als „ruhige Gebiete mit einer sehr ruhigen Kernfläche“ ausweisen (siehe Karte) und damit einer Empfehlung des Gutachterbüros „Argus“ folgen. „Diese Flächen sollen vor weiterem Lärm geschützt werden, damit es dort im besten Fall leiser wird, aber auf keinen Fall lauter“, sagt Annemarie Gehrke vom Fachbereich Umwelt.
Die Argus-Gutachter haben bei ihren Untersuchungen zwei Flächentypen in den Blick genommen. In Alt-Bottrop haben sie gezielt gesucht nach Gebieten, die als „ruhige siedlungsnahe Erholungsflächen“ in Frage gekommen, und sind auf sechs Flächen fündig geworden. In Kirchhellen dagegen konnten sie hoffen, wirklich stille Flächen zu finden. Sie müssen außerhalb der Siedlungsbereiche liegen und einen Lärmpegel aufweisen, der in mindestens 30 Prozent der Fläche unter 50 dB (A) liegt.
Wie im stillen Wohnzimmer
Um eine grobe Orientierung zu geben: Dieser Schallindex entspricht der Lautstärke in einer ruhigen Ecke des Wohnzimmers. Das dürften, eine weitere Annahme der Gutachter, ausschließlich unbebaute Gebiete sein: Wald, Grünflächen, große Wasserflächen und landwirtschaftliche Flächen. Um dem komplizierten physikalischen Verhältnis zwischen Schallquelle und Entfernung vom Betrachter gerecht zu werden, sollten sie mindestens drei Hektar groß sein.
Die Gutachter haben noch weitere Ausschlusskriterien angelegt. Rund um Windkraftanlagen oder um Vorrangflächen für Windkraft kann von wirklicher Stille nicht die Rede sein. Gleiches gilt für den Schacht 10 des Bergwerks Prosper-Haniel, den Movie Park und den Flugplatz Schwarze Heide. Der Lärmaktionsplan wird der Stadt übrigens keine Handhabe bieten, Beschränkungen des Verkehrs am Flugplatz zum Lärmschutz benachbarter Gebiete durchzusetzen, 0sagt Annemarie Gehrke: „Diese Entscheidungen liegen in der Hand der Bezirksregierung Düsseldorf.“
Puffer um Lärmquellen
Wie breit muss der Lärmschutzgürtel um die Lärmquellensein? 300 Meter, sagen die Gutachter und haben um die Windkraftanlagen, Schacht 10 sowie die Fläche des Movie Parks einen entsprechend breiten „Puffer“ gelegt, um den Bikertreff an der Grafenmühle genügten ihnen 200 Meter. Herausgenommen aus den ruhigen Gebieten haben sie die Parkplatzflächen und die Zufahrtsstraßen zum Movie Park.