Bottrop. Das Ende des deutschen Steinkohlebergbaus wirft immer mehr Schatten voraus: Unter Hünxe und Heidesee werden bis 2018 die letzten Baufelder eingerichtet
Der Titel ist unspektakulär, doch das Dokument ist historisch: Der „Sonderbetriebsplan für den Abbau der Bauhöhe 373 im Flöz H, der Bauhöhe 291 im Flöz G1 und der Bauhöhen 546 und 547 im Flöz G2/F“ ist der letzte, den das Bergwerk Prosper-Haniel jemals vorlegen wird. Abbauen will das Bergwerk diese Bauhöhen zwischen November 2016 und Dezember 2018. Und dann ist er vorbei, der deutsche Steinkohlenabbau.
Der bereits genehmigte Abbau unter Hünxer Gebiet und der jetzt beantragte Abbau unter der Kirchheller Heide sind „in der Tat die letzten zehn Bauhöhen, die wir noch abbauen“, sagt Markscheider Joachim Bock vom Bergwerk. „Es ist schon erstaunlich, mit welcher Motivation und Akribie unsere Leute trotz des absehbaren Endes zu Werke gehen.“ Dafür kann es drei Gründe geben. „Wir wollen uns mit Anstand verabschieden“, sagen Werksleiter Wolfram Zilligen und Betriebsratschef Mirko Skela immer wieder. Der Markscheider ergänzt: „Auch der Rückzug aus dem Bergbau bedeutet viele neue und spannende Aufgaben.“ Und dann sagt er noch: „Wir wollen lieber Wehmut als Zorn hinterlassen.“ Ein Satz, der erst mal sacken muss.
Damit das so kommt mit dem Abschied ohne Zorn, will das Bergwerk größtmögliche Transparenz an den Tag legen. In Teufen zwischen 1190 und 1255 Metern sollen die drei Flöze mit Mächtigkeiten zwischen 1,67 und 2,20 Metern und einem Tempo von 12 bis 16,5 Metern am Tag abgebaut werden. Innerhalb des so genannten „Nullrandes“ liegen nur zwei Gebäude, die Schaden nehmen könnten; eines davon ist der Heidhof des Regionalverbandes, einst selbst im Bergbau-Eigentum. Gemäß der Vorgabe der Bezirksregierung Arnsberg hat Markscheider Bock auch den um einen Kilometer „erweiterten Betrachtungsraum“ in den Blick genommen. In diesem Radius liegen zum Beispiel die Grafenmühle und der Angelteich.
Ergebnis der Prüfungen: Kanalisation, Leitungen, Straßen und Gebäude werden trotz des Abbaus funktionsfähig bleiben. „Im erweiterten Betrachtungsraum sind geringfügige Bodenbewegungen nicht auszuschließen.“ Mit Schäden „von einigem Gewicht“ rechnet das Bergwerk nicht. Die Stadt wiederum macht zur Bedingung für eine Zustimmung zum Sonderbetriebsplan, dass die RAG sich um die Folgen des Grundwasseranstieges kümmert. Das bedeutet: Der Bergbau muss die Landwirte entschädigen, denen Wasser auf die Felder steigt; und die Stadt entschädigen, wenn neu gepflanzte Gehölze eingehen. Außerdem müssen die Folgen von Bergsenkungen zum Beispiel auf Heide- und Heidhofsee dargestellt werden. Gleiches gilt für die Folgen auf den Wasserspiegel des künftigen Badesees Töttelberg.