Veterinäramt reagierte auf erneute Fälle von Blauzungenkrankheit in den Niederlanden. Kirchhellener Betriebe liegen in der Schutzzone von 150 km.

„Hausarrest” für Rinder, Schafe und Ziegen. Bis auf weiteres dürfen die Wiederkäuer in Bottrop nicht transportiert werden. Grund: In den Niederlanden ist ein neuer Typ der Blauzungenkrankheit aufgetaucht. In vier Betrieben ist dort die Blauzungenkrankheit mit dem bisher nicht aufgetretenen „Serotyp 6” ausgebrochen. Deshalb wurde in einer 150-Kilometer-Zone um die betroffenen Betriebe eine Schutzzone erlassen, zu der auch die Stadt Bottrop gehört. Dies bedeutet nach Mitteilung des Bottroper Veterinäramtes, dass wiederkäuende Tiere seit gestern bis auf Weiteres in ihren Ställen bleiben müssen. Weitere Informationen und Ausnahmen regelt eine Allgemeinverfügung, die unter www.bottrop.de/stadtleben/aktuelles/Blauzungenkrankheit.php auf der Internetseite www.bottrop.de eingesehen werden kann. Die betroffenen Betriebe sind außerdem aufgefordert, dem Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt in Kirchhellen, Kirchhellener Ring 84-86, 02045/962980 unverzüglich die Anzahl der gehaltenen Tiere mitzuteilen: aufgeteilt nach Rindern, Schafen und Ziegen. Angegeben werden müssen die Nutzungsart und der Standort – vor allem dann, wenn die Tiere verendet oder erkrankt sind, insbesondere bei Fieber.