Bottrop. . Als Richterin am Amtsgericht Bottrop ist Stefanie Lendorff mit zivilrechtlichen Streitigkeiten befasst.Beruf und Familie lassen sich gut miteinander vereinbaren.

Ruhe strahlt sie aus, eine natürliche Autorität – dazu muss Stefanie Lendorff gar nicht erst ihre schwarze Robe anlegen. Als Richterin am Amtsgericht Bottrop befasst sich die 37-Jährige mit Zivilprozesssachen. Also mit Verfahren, die sich um privatrechtliche Ansprüche drehen. Da kann es etwa um Forderungen nach Verkehrsunfällen gehen, das Rückabwickeln von Kaufverträgen, Zurückfordern von Geschenken, Nachbarschaftsstreitigkeiten. Gerade hat sie in einer Mietangelegenheit verhandelt, Knackpunkt: der Zustand der Wohnung nach Auszug der Mieter. Die Vielfältigkeit der Themen und die Begegnung mit den unterschiedlichsten Menschen liegen ihr. Vor allem aber schätzt Stefanie Lendorff an ihrer Arbeit dies: „Man hilft, die Welt ein wenig gerechter zu machen.“

Erst die Lehre, dann das Studium

Nach ihrem Abi machte die Gelsenkirchenerin zunächst eine Banklehre; während der Ausbildung spielten auch Rechtsproblematiken eine Rolle. „Da hat sich das Interesse herauskristallisiert, das zu vertiefen“, erzählt sie. Während des Jura-Studiums in Bochum arbeitete sie nicht nur nebenher weiter bei der Bank, sie legte ihren Schwerpunkt auch aufs Wirtschaftsrecht und dachte an eine Rückkehr ans Geldinstitut. Doch es kam anders: Während des Referendariats – „Das Studium ist für den Kopf, beim Referendariat muss man die Theorie umsetzen“ – stellte sich heraus: Richterin werden, das wäre was! Während sie selbst noch zweifelte, ob ihr Examen dazu gut genug wäre, brachte ihr Ausbilder Schwung in die Sache – und schließlich wurde sie 2006 Richterin in der Justiz NRW. Als Anfänger, erzählt Lendorff, sitzt man zunächst am Landgericht in einer Kammer zusammen mit zwei anderen Richtern. Danach geht’s ans Amtsgericht, wo man die Verfahren alleine bearbeitet und leitet. „Aber man hat ja Kollegen, mit denen man sich austauschen kann.“

Gute Noten und Entscheidungsfreudigkeit sind gefragt

Wer den Richter-Beruf anstrebt, muss sein Jura-Studium überdurchschnittlich gut abschließen. Gefordert ist ein Prädikatsexamen, das mit der Bewertung „voll befriedigend“ anfängt.

Mitbringen sollte man Selbstdisziplin, Entscheidungsfreudigkeit, ein gutes Gerechtigkeitsempfinden, sagt Stefanie Lendorff. „Man muss sich schnell auf viele Situationen einstellen können.“

Lendorff betont die Bedeutung des Teams, mit dem sie zusammenarbeitet. Dazu gehört der Wachtmeister, der jeden Morgen einen neuen Schwung Akten ins Büro bringt. Und die Mitarbeiterinnen in der Geschäftsstelle, die etwa in ihrem Auftrag Briefe an die Verfahrensparteien schreiben oder auf die Einhaltung von Fristen wachen.

Das Bearbeiten der Akten macht einen großen Teil der Richter-Arbeit aus. Mancher Streitfall lässt sich auf schriftlichem Wege erledigen. Wenn nicht, wird mündlich verhandelt. „Das Schöne ist, dass man dabei herauskriegen kann, worum es den Parteien wirklich geht.“ Manchmal stecke hinter dem Streit nämlich etwas anderes, als die Akten vermuten lassen. Gut die Hälfte der Verfahren enden mit einem Vergleich, beim Rest muss ein Urteil her. Lendorff: „Der Gesetzgeber legt Wert auf eine gütliche Einigung. Es ist schöner für den Rechtsfrieden, wenn die Parteien sich verstehen.“

Nach 18 Monaten Elternzeit hat Stefanie Lendorff heute eine Dreiviertel-Stelle und ist froh, Beruf und Familie gut vereinbaren zu können. Stichwort Richterliche Unabhängigkeit: „Ich bin nur Recht und Gesetz unterworfen, keinen Anweisungen.“ Was inhaltlich gilt, aber auch praktisch mit Blick auf die Arbeitsorganisation.