Bottrop. Der laute Schienenlärm in Vonderort kann krank machen. Eine Anwohner-Initiative forderte daher die Stadt auf, die Deutsche Bahn zu verklagen. Doch die Stadt kann ihnen da nicht helfen. Für besseren Lärmschutz können nur die Bürger selbst vor Gericht streiten.

Der laute Schienenlärm in Vonderort kann krank machen. Auch die zwei Meter hohe Lärmschutzwand an der Vonderbergstraße schützt die Anwohner nicht genug. Die Deutsche Bahn steht dennoch auf dem Standpunkt, sie habe jetzt genug für den Lärmschutz getan. Zwar sei es jetzt nicht mehr ganz so laut, stellte die Stadtverwaltung fest. Doch eine Kontrollmessung in ihrem Auftrag ergab, dass der Bahnlärm die Vonderorter noch immer quält. „Trotz einer Minderung der Pegel werden insbesondere im Nachtzeitraum weiterhin Immissionen verursacht, die die Gesundheit gefährden können“, informierte die Verwaltung jetzt die Mitglieder im Ratsausschuss für Stadtplanung und Umweltschutz.

700 Meter lange Wand

Die Lärmbelästigung durch die Bahn in Vonderort ist seit weit mehr als zehn Jahren ein Dauerthema für die Anwohner sowie den Rat und die Bezirksvertreter. Kein Jahr verging ohne Beratung darüber, was gegen den Lärm zu tun sei. Anlass für die erneute Debatte ist jetzt die Forderung der Vonderorter Bürgerinitiative „Schienenlärm“ wegen der Überschreitung der Lärmwerte die Deutsche Bahn zu verklagen. „Es liegt in Vonderort weiterhin eine erhebliche gesundheitliche Gefährdung durch den Schienenlärm vor“, begründete Marianne de Byl als Vertreterin der Initiative ihre Forderung. Trotz der fast 700 Meter langen Lärmschutzwand sei die Senkung des Lärmpegels völlig unzureichend. Das Ergebnis sei, so die Vertreterin, „eine Schallminderung, die objektiv kaum wahrnehmbar ist“.

Zu viel Krach macht krank

Jeder hat das Recht auf körperliche Unversehrtheit. Das garantiert nicht nur unser Grundgesetz.

In Vonderort kann eine Reihe von Anwohnern darüber aber nicht einmal mehr müde lächeln. Vor allem in der Nacht ist der Schienenlärm so laut, dass die Bürger keine Ruhe finden. Auch die Fachleute aus dem Umweltressort der Stadt gestehen den Vonderortern zu, dass der Lärm ihre Gesundheit gefährden kann.

Wie also können die Anwohner ihr Recht durchsetzen - gegen einen wirtschaftlichen Riesen wie die Deutsche Bahn? Es ist allzu verständlich, dass die Bürgerinitiative in ihrer Not erst einmal die Stadt um Rechtshilfe bittet.

Die Hilfen der Bahn, die mit Schutzwand und Spezialfenstern freiwillig etwas gegen den Lärm tat, reichen nicht aus. Die Stadt versichert glaubhaft, dass sie juristisch nicht helfen kann. Hilflos sind die Bürger dennoch nicht.

In Sachen Lärm gibt es längst Musterklagen gegen die Bahn. Norbert Jänecke

Die Stadt wird die Deutsche Bahn voraussichtlich dennoch nicht verklagen. Die Mitglieder des Ratsausschusses für Umweltschutz jedenfalls empfahlen dem Haupt- und Beschwerdeausschuss des Rates, die Klage-Forderung aus Vonderort abzulehnen „Uns sind die Hände gebunden“, sagte Ulrich Schulze, der stellvertretende Stadtsprecher.

Denn die Stadt hat kein Recht zu der Klage gegen die Bahn. Gemeinden seien nicht berechtigt, als Sachwalterinnen privater Interessen aufzutreten, erklären ihre Juristen. Die Stadt kann demnach nicht anstelle der Anwohner in Vonderort per Klage einen besseren Lärmschutz erstreiten. Dies dürfte sie nur dann, wenn auch städtische Grundstücke betroffen seien. Das nächste Wohnhaus in ihrem Besitz liege gut 130 Meter von der Bahnstrecke entfernt. Dort wurde aber keine Lärmüberschreitung festgestellt.

Das Eisenbahnbundesamt, so die Stadt, weise aber darauf hin, dass die Bürger selbst rechtliche Schritte unternehmen können. „Den betroffenen Bürgern steht der Weg über eine zivilrechtliche Klage gegen die Deutsche Bahn AG offen“, fassen die Fachleute der Stadt zusammen.

Die Bürgerinitiative in Vonderort, so Vertreterin Marianne de Byl zur WAZ, werde über solche Schritte nach der kurz bevorstehenden Absage der Stadt erst noch beraten.