Bottrop. . Kirmes, Karneval, Schützenfest: Vor allem wenn Alkohol fließt werden Wildpinkler zum Ärgernis. Lassen sie sich auf frischer Tat ertappen, kann das teuer werden. Durchschnittlich müssen Wildpinkler Verwarn- und Bußgelder zwischen 35 und 75 Euro zahlen.
Aus dem „ersten Deutschen Wildpinkler Verwarn- und Bußgeldatlas“ geht hervor, dass Kommunen für das Urinieren in freier Wildbahn Geldstrafen in der Höhe von fünf bis zu 5000 Euro verhängen. Durchschnittlich liegen die Verwarn- und Bußgelder zwischen 35 und 75 Euro.
Auch die Stadt Bottrop unterscheidet zwischen zwei Kategorien. Wer sich in Grünflächenanlagen oder Wälder erleichtert zahlt 35 Euro. Wird bebautes Gelände, also beispielsweise ein Hinterhof oder eine Straßenecke, zur öffentlichen Toilette umfunktioniert, liegt der Betrag bei 55 Euro.
„Vor allem an Karneval während des Rosenmontagumzugs nutzen nicht alle die bereitgestellten Dixi-Klos“, sagt Stadtsprecher Andreas Pläsken. Dass in den Sommermonaten mehr Wildpinkler unterwegs sind als bei eisiger Kälte, liegt beinah auf der Hand.
Im vergangenen Jahr gab es insgesamt 58 Verwarnungen. Auffällig dabei: „In vielen dieser Fälle kam der kommunale Ordnungsdienst in der Nähe der Raststätte an der A2 zum Einsatz.“ Dort beginnt das Bottroper Stadtgebiet, gelegentlich gibt es Beschwerden von Anwohnern. „Ganze Busse setzen die Leute nicht an der Raststätte, sondern am Straßenrand ab“, sagt Andreas Pläsken. Sich dort zu erleichtern, sei natürlich günstiger, als für die Benutzung der Toiletten am Rasthof Süd zu bezahlen. Günstiger bleibt es aber nur solange, wie die Wildpinkler unbemerkt bleiben. Genau das sei laut Andreas Pläsken aber das Problem bei dieser Art von Delikten: „Man muss jemanden, um es mal so zu sagen, mit heruntergelassener Hose erwischen.“
Auch der Ehrenpark war bis vor einiger Zeit noch so eine „Problemzone“. Wenn sich dort Menschengruppen trafen und Alkohol tranken, wurden viele von ihnen zu Wildpinklern. „Besonders ärgerlich war es, wegen der Nähe zum Kindergarten“, so Andreas Pläsken. Doch seit dem Umbau des Parks und der Installation öffentlicher Toiletten, kommt es dort kaum noch zu solchen Fällen.
Die Anzahl der Wildpinkler war in den vergangenen Jahren immer ähnlich. Deshalb sieht die Stadt keine Gründe dafür besonders gegen diese Verstöße vorzugehen. Andreas Pläsken erklärt: „Weggespuckte Kaugummis und Zigarettenstummel sind häufiger ein Problem. Auch wenn Hundekot vom Halter nicht entfernt wird, gibt es ein Bußgeld.“ Doch auch hier gilt: „Täter“ müssen auf frischer Tat ertappt werden. Hundehalter mussten im vergangenen Jahr 36 Mal ein Bußgeld zahlen. Seit dem ersten Juni sind das 50 Euro, vorher war es die Hälfte. Bis dahin zahlten auch Wildpinkler „nur“ 30 Euro.