Bottrop. Die Fan-Randale beim Revierderby im Oktober letzten Jahres zwischen Borussia Dortmund und Schalke 04 hat für einen 21-jährigen Bottroper ein finanzielles Nachspiel. Laut Anklageschrift ist er Mitglied der Ultra-Gruppe „Desperados“. Er wurde nun Verurteilt - allerdings nicht wegen Sachbeschädigung.

Die Fan-Randale beim Revierderby im Oktober letzten Jahres zwischen Borussia Dortmund und Schalke 04 hat für einen 21-jährigen Bottroper ein finanzielles Nachspiel. Der BVB-Ultra ist vom Amtsgericht zu einer Geldstrafe von 80 Tagessätzen zu je 10 Euro verurteilt worden.

Nach Meinung des Richters Rudolf Steinmann und seiner beiden Schöffen war der Angeklagte bei den Ausschreitungen in der Arena in Gelsenkirchen mittendrin statt nur dabei. Der junge Mann, der laut Anklageschrift der Ultra-Gruppe „Desperados“ angehört, äußerte sich nur selten zu den Vorwürfen. Stattdessen ergriff sein Verteidiger das Wort. Sein Mandant habe sich mit einer Sturmhaube vermummt im BVB-Block aufgehalten, er habe aber keine Feuerwerkskörper oder ähnliche Pyrotechnik abgefeuert, so der Verteidiger. Die Fensterscheiben aus Plexiglas, die den Gästeblock umgeben, habe er auch nicht zerstört.

Angeklagter hat sich "mitreißen lassen"

Das Gericht verzichtete im Zuge dessen auf die ursprünglich angedachte Auswertung des aufgezeichneten Videomaterials der Polizei. Letztlich war anhand der Bilder nicht eindeutig zu klären, ob der Angeklagte tatsächlich die Glasscheiben mit Fußtritten beschädigt hat. Wie der Verteidiger berichtete, war sein Mandant von Dortmund zum Bahnhof Essen-West angereist, um von dort mit anderen BVB-Anhängern in Shuttle-Bussen zum Stadion zu fahren. Vor der Arena habe ihm jemand eine schwarze Sturmmaske gegeben. Sein Anwalt versuchte im Plädoyer das Verhalten mit „gruppendynamischen Prozessen“ zu erklären.

„Warum machen Sie so etwas“, fragte Steinmann daraufhin den Angeklagten. „Ich habe mich mitreißen lassen“, so seine Antwort. „Hatten Sie keine Bedenken, dass das eskalieren könnte“, fragte Steinmann nach. „Nein.“ Der Richter ließ in der Angelegenheit aber nicht locker und wollte wissen, warum einige von ihnen überhaupt Sturmhauben getragen haben. „Ich gehe jedenfalls ins Stadion, um friedlich ein Spiel zu sehen. So eine Maske stört doch nur.“ Nach Ansicht des Verteidigers gebe es selten ein Bundesligaspiel, indem nicht einzelne Anhänger mit solchen Masken im Stadion zu sehen seien. „Mir ist so etwas nie aufgefallen, wenn ich mal ins Stadion gehe“, erwiderte Steinmann.

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Letztlich entschied das Amtsgericht auf Landfriedensbruch und auf Verstoß gegen das Versammlungsgesetz. Der Vorwurf der Sachbeschädigung fand im Urteil keine Berücksichtigung.