Auch für die mehr als 2190 Langzeitarbeitslosen in dieser Stadt soll der Mindestlohn gelten. Das fordert die Gewerkschaft Nahrung Genuss Gaststätten.

Die NGG Ruhrgebiet erteilt damit Ausnahmen beim geplanten Mindestlohn eine klare Absage. „Wenn Langzeitarbeitslose oder Jugendliche, die noch keine 18 Jahre alt sind, weniger als 8,50 Euro pro Stunde verdienen, dann werden sie zur ‚Billig-Lohn-Reserve‘ in Bottrop“, sagt NGG-Geschäftsführerin Yvonne Sachtje. Dass die schwarz-rote Bundesregierung Ausnahmen zulassen will, mache den Mindestlohn „löchrig wie einen Schweizer Käse“.

Drehtür-Effekt

Sachtje warnt: „Kommt das Gesetz wie geplant, dann können Unternehmen den Langzeitarbeitslosen deutlich weniger als den Mindestlohn von 8,50 Euro zahlen – und das sogar ein halbes Jahr lang. Wer nach langer Arbeitslosigkeit die Hoffnung hat, nun endlich wieder einen Job zu bekommen, wird so über den Tisch gezogen.“ Was dann passiere, sei klar: „Erst einstellen, dann für einen Billig-Lohn schuften lassen und nach sechs Monaten wieder auf die Straße setzen“, sagt die Geschäftsführerin der NGG Ruhrgebiet.

Auch wenn die unter 18-Jährigen den Mindestlohn nicht bekommen sollten, drohe ein Drehtür-Effekt: Ältere Beschäftigte würden dann durch „billige Junge ausgebootet“, warnt Sachtje. Um jeden Verdrängungswettbewerb zu verhindern, müssten Ausnahmen beim Mindestlohn deshalb grundsätzlich vom Tisch.

Wenn der Mindestlohn ab kommenden Januar gelte, würden davon insbesondere auch Beschäftigte im Bäckerhandwerk und in den Backshops profitieren. „Die NGG spricht für einen Großteil der Menschen, die dringend auf die einheitliche Lohnuntergrenze von 8,50 Euro warten. Es ist daher notwendig, dass die Gewerkschaft NGG künftig auch einen festen Platz in der Tarifkommission hat, die über die Anhebung des Mindestlohns entscheiden wird“, meint die NGG-Geschäftsführerin.