Essen. Nicht einmal vor den eigenen Verwanden schreckte laut Anklage das Quartett zurück, das sich seit Montag vor der I. Essener Strafkammer verantworten muss. Mit dem Abschluss von Versicherungsverträgen, die nie bezahlt wurden, sollen die vier Bottroper rund 85 000 Euro an Provisionen erschwindelt haben.
Hauptangeklagter ist David S. (31). Im ersten Halbjahr 2011 war er freier Handelsvertreter eines Finanzmaklers in Bottrop. Er soll die einfach klingende Idee gehabt haben, zahlreichen Bekannten und Verwandten fondgebundene Rentenversicherungen zu verkaufen. Seine drei Mitangeklagten sollen ihm die nötigen Kunden vermittelt haben. Für die Vertragsabschlüsse kassierte er bis zu 3000 Euro Provision von den Versicherungsunternehmen.
Eigentlich eine ganz legale Arbeit, wäre es wirklich um Geldanlage oder eine sinnvolle Altersvorsorge gegangen. Davon war aber keine Rede. Denn viele dieser Kunden waren gar nicht in der Lage, die fälligen Versicherungsbeiträge Monat für Monat zu überweisen. Manche wollten es auch nicht, weil die Angeklagten ihnen eine Geschichte erzählt haben sollen. Bei den Abschlüssen gehe es um ein versicherungsinternes Punktesystem. Pro Abschluss gäbe es Punkte, und wer die meisten sammelte, könne an einer Reise teilnehmen. Provision kassiere der Vermittler nicht.
Makler zahlte den ersten Beitrag
Nur aus Freundlichkeit dem Vermittler gegenüber sollten die Kunden also die Versicherungsanträge unterzeichnen. Es sei auch problemlos, die Verträge schnell wieder zu kündigen und gezahlte Beiträge zurückzufordern. Für den ersten Beitrag stellten die Angeklagten ihren Kunden manchmal sogar Geld zur Verfügung.
Die so überzeugend klingende Geschäftsidee flog schnell auf, als die Beiträge nicht eingezahlt wurden. In den Ermittlungen kam sogar heraus, dass einige Kundenpersonalien für die neuen Verträge aus Altverträgen stammten.
Vor Gericht stimmten zwei der Angeklagten einer Verständigung „Geständnis gegen Strafrabatt“ zu, die beiden anderen wollen sich darauf nicht einlassen. Vier weitere Prozesstage hat das Gericht bislang vorgesehen.