Vor der Wahl des Oberbürgermeisters spielen unverhofft Juristen eine Rolle. Die CDU hob mahnend den Finger, weil sie in der Wahlwerbung des SPD-Favoriten Bernd Tischler Fotos sah, die den Oberbürgermeister im Amt mit Bundespräsident Gauck und Königin Silvia von Schweden zeigen.

Man mag diese Einwände als lebensfremd ansehen, doch verfügte ein Gericht schon eine Wahlwiederholung, weil sich ein Amtsinhaber mit ähnlicher Werbung Vorteile verschafft haben soll. Und hatten nicht auch in Dortmund schon Richter einen erneuten Wahlgang angeordnet, weil der Vorgänger des gewählten Oberbürgermeisters vor der Wahl eine Verschlechterung der Finanzlage seiner Stadt verschwieg?

Die Aussagen des Oberbürgermeisters in seiner Wahlbroschüre zu den Stadtfinanzen sollen die Wahlkämpfer getrost auslegen, wie sie wollen, in Bottrop aber gab der Verwaltungschef über Verschlechterungen der Finanzlage Auskunft. Das höhere Defizit im Etat 2014 hat eine Ratsmehrheit so beschlossen. Dass die Finanzaufsicht wenig davon hält, konnte der Rat nachlesen, und gerade eben vermeldet der Kämmerer erneut Handlungsbedarf, weil das Defizit zu wachsen droht.

Kein Anlass also, die Wählerinnen und Wähler zum wiederholten Gang ins Wahllokal antreten zu lassen, oder?