Bottrop. Ein 21-Jähriger Bottroper, der der BVB-Ultra-Szene zugeordnet wird, muss sich vor dem Jugendschöffengericht wegen Landfriedensbruchs verantworten. Er soll während des Hinrunden-Revierderbys vermummt gegen Glasscheiben getreten haben. Die Verhandlung wurde vertagt, weil neue Beweise auftauchten.

Die Bilder vom Bundesliga-Hinrundenspiel Schalke gegen Borussia Dortmund im vergangenen Oktober, bei dem vermummte Krawallmacher im BVB-Gästeblock Glasscheiben zertrümmerten und Feuerwerkskörper auf andere Ränge schossen, dürften vielen noch in Erinnerung sein. Unter jenen Chaoten soll auch der 21-jährige Bottroper N. gewesen sein. Deshalb hat das Jugendschöffengericht gegen N. Anklage wegen Landfriedensbruchs erhoben. Weil ein möglicherweise entscheidendes Beweis-Video erst kurz vor Prozess-beginn auftauchte, musste das Gericht die Verhandlung vertagen.

Fotos und Videoaufnahmen aus dem Stadion, die Dortmunder und Gelsenkirchener Polizeibeamte ausgewertet haben, sollen beweisen, dass N. nicht nur im Block zugegen war, sondern vermummt mit Sturmhaube gegen die Glasscheiben getreten hat. Der 21-Jährige, der laut Anklageschrift der Ultra-Gruppe „Desperados“ angehört, äußerte sich zunächst nicht zu den Vorwürfen.

Neues Video könnte Ultra überführen

„Ich habe ihn auf den Fotos erkannt - trotz der Maske“, sagte ein Polizist im Zeugenstand, der die Dortmunder Ultra-Szene gut kennt. Augenpartie, Gestik, Körperhaltung und Schuhe hätten die entscheidenden Hinweise gegeben. N.s Verteidiger entgegnete, dass sein Mandant anhand der Kleidung nicht eindeutig zu identifizieren sei. „Ich zähle auf den Fotos mehr als zehn schwarze Hosen und noch mehr schwarze Schuhe.“ Er bezweifelt auch, dass Einschätzungen zu Gestik und Körperhaltung als Beweise ausreichen.

Das Derby aus Sicht der Fans

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    Die Ermittlungsakte enthält wohl bereits Fotos, auf denen der Angeklagte ohne Maske zu sehen ist. „Ich erkenne den Angeklagten dort, als er keine Maske mehr trug“, so Richter Steinmann. Doch nur das neu aufgetauchte Video soll angeblich zeigen, wie N. sich seiner Sturmhaube entledigt hat. N.s Verteidiger erklärte, die Verhandlung nicht fortsetzen zu wollen, bevor er das neue Videomaterial gesichtet hat.

    Wenn die Verhandlung fortgesetzt wird, kommt es auch darauf an, inwieweit die Beschädigung der Glasscheiben dem Angeklagten zugeschrieben werden kann.