Bottrop.



Menschen, die in dieser Stadt den Sozialzuschuss „Hartz IV“ erhalten und als „erwerbsfähig“ gelten, müssen sich bestimmten Auflagen des Job-Centers beugen. Andernfalls wird ihnen die ohnehin karge Zuwendung gekürzt.

Die Zahl solcher Sanktionen in Bottrop ist allerdings seit etlichen Jahren weitgehend konstant geblieben. Das bestätigt Thorsten Bräuninger, Geschäftsführer des örtlichen Job-Centers.

Quote liegt bei 3,1 Prozent

„Die Quote lag im vergangenen Jahr bei 3,1 Prozent“, sagt er. Die Schwankungen in den zurückliegenden Jahren bewegten sich in einer Größenordnung zwischen zweieinhalb und dreieinhalb Prozent. Damit liege Bottrop ungefähr bei dem, was landesweit auf diesem Gebiet passiert. In Nordrhein-Westfalen habe die Quote im vergangenen Oktober bei 3,3 Prozent gelegen, in Bottrop bei 3,1 Prozent.

Insgesamt betreut das örtliche Jobcenter zurzeit 8300 Menschen im Alter von 15 bis 65 Jahren beziehungsweise bis zum Alter des Renteneintritts. Sanktionen, also Geldabschläge, habe man im vergangenen Jahr für 256 Kunden ausgesprochen.

Kürzungen würden beispielsweise dann vorgenommen, wenn ein Kunde eine zumutbare Arbeit abgelehnt oder abgebrochen hat, „oder wenn jemand der Aufforderung nicht folgt, an einer Qualifizierungsmaßnahme teilzunehmen“, erläutert der Chef des Job-Centers. Erscheine ein Arbeitsloser ohne triftigen Grund nicht zu einem Beratungstermin, spreche das Job-Center ebenfalls Sanktionen aus. „Wir würdigen dabei selbstverständlich die Gesamtumstände.“ Man fasse noch einmal nach, um den Kunden eine zwei Chance einzuräumen.

Bis zur völligen Streichung

Die Höhe der Leistungsminderung fällt unterschiedlich aus. Bei Meldeversäumnissen etwa sei eine Absenkung von zehn Prozent für drei Monate die vorgeschriebene Größenordnung. „Der weit überwiegende Teil der Sanktionen fällt in diese Kategorie“, erklärt Bräuninger. Tritt jemand eine Qualifizierungsmaßnahme unentschuldigt nicht an, werden dessen Zuwendungen um fast ein Drittel gekürzt. Im schlimmsten Fall kann es bei wiederholten Pflichtverletzungen eine Kürzung auch bis zur völligen Streichung des Hartz-IV-Geldes geben.

„Wir betreiben Sanktionen als rein reaktive Maßnahme“, verdeutlicht Thorsten Bräuninger. Das heißt, das Job-Center kürzt nicht von sich aus im Vorfeld, sondern schreite erst ein, wenn ein Kunde gegen Auflagen verstoßen habe.

„Sanktionen sind immer wieder einmal Gegenstand von Widersprüchen“, weiß Bräuninger. Daher versuche er, das Thema insgesamt so wenig emotional wie möglich zu behandeln. Fördern und Fordern jedoch gehörten zu den vorgegebenen Aufgaben von „Hartz IV“.