Weil er innerhalb eines halben Jahres fast ein Kilo Heroin im Wert von 21 850 Euro ein- und verkaufte, wurde der 26-jährige Bottroper T. jetzt zu einer zweijährigen Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt. Mindestens achtmal hatte sich T. mit einem Drogenkurier getroffen, um jeweils etwa 100 Gramm Heroin zu kaufen. Den Stoff hatte er in den Niederlanden von einem Dealer bestellt, der laut Anklageschrift „anderweitig verfolgt“ wird.

Die Polizei kam T. auf die Schliche, indem sie Telefongespräche seines Handys mitschnitt und analysierte. Pro Gramm machte T. einen Gewinn von etwa fünf Euro, erklärte sein Verteidiger.

Die Beweisaufnahme in der Verhandlung vor dem Schöffengericht dauerte nicht lang. Der Angeklagte räumte die Vorwürfe ein. Amtsrichter Manfred Bihler würdigte das, zumal „die Beweislage nicht eindeutig war“.

Mit seinem Geständnis ersparte er dem Gericht vermutlich mehrere Verhandlungstage mit der Sichtung von Telefonprotollen, Stimmenanalysen und Zeugenaussagen. Deshalb und weil T., der angab, kein Heroin zu konsumieren, bislang nie strafrechtlich in Erscheinung getreten ist, beantragte die Vertreterin der Staatsanwaltschaft, die Haftstrafe zur Bewährung auszusetzen.

Amtsrichter Manfred Bihler erlegte dem Angeklagten außerdem auf, 200 Stunden in einer gemeinnützigen Einrichtung seiner Wahl zu arbeiten.