Essen. Seine humorvolle Seite überzeugte die Richter nicht. Für drei Jahre schickte das Landgericht Essen den Bottroper ins Gefängnis, weil er bewaffnet mit einem Messer einen Kiosk überfallen hatte. Er will dagegen nur einen schlechten Scherz gemacht haben.
Der 39-Jährige hatte zum Prozessauftakt eingeräumt, am 3. März den Kiosk an der Scharnhölzstraße betreten zu haben. Bier wollte er holen. Seinen Nagelknipser hätte er in der Hand gehabt und leichthin ausgerufen: „Das ist ein Überfall!“ Sofort will er sich aber korrigiert haben: „Das war nur ein Scherz.“ Das Gericht stellte im Urteil fest, was es von dieser Geschichte hält. Richterin Jutta Wendrich-Rosch: „Wir glauben ihm kein Wort. Es liegt in seiner Natur, dass er die Wahrheit verdreht.“
Mit Messer bedroht
Sie erinnerte an die Aussage der Verkäuferin, die sich eindeutig an ein Messer erinnerte, mit dem er sie bedroht habe. Deutlich habe er gedroht: „Geld her. Das ist kein Scherz!“ Er habe nur deshalb aufgegeben, weil draußen ein Polizeiwagen aufgetaucht sei. Er verabschiedete sich sogar von ihr: „Du hast Glück gehabt, da kommt die Polizei.“
Der Angeklagte hatte argumentiert, in dem Kiosk sei er bekannt, da werde er doch nicht ohne Maskierung Geld rauben. Die Richterin ging darauf ein: „Diese Tat ohne Maske ist nicht erfolgversprechend. Aber was hat er in seinem Leben schon richtig gemacht?“ Sie spielte auf seine zahlreichen Vorstrafen an: „Warum saß er denn so oft im Gefängnis?“
Verurteilt wurde der früher stark drogenabhängige Bottroper auch noch für eine zweite Tat am 1. Dezember 2012. Wenige Tage nachdem das Amtsgericht Bottrop ihn zu zwei Jahren Haft mit Bewährung verurteilt hatte, war er vor dem Kaufland-Markt am Berliner Platz mit dem Detektiv aneinandergeraten. Dieser verdächtigte ihn, eine Schachtel Zigaretten gestohlen zu haben. Als die Polizei eintraf, drohte er trotz der Beamten dem Detektiv: „Wenn wir uns das nächste Mal sehen, schlage ich dir den Schädel ein.“
Einstellung zum Witz ändern
Der 39-Jährige und seine Freundin im Zuhörerraum zeigten ihre Unzufriedenheit mit dem Urteil. An einer Stelle lachten sie verächtlich. „Ein Witz“, rief der Angeklagte. Die Richterin ließ das abprallen: „Sie sollten Ihre Einstellung zum Scherz ändern.“