Bottrop. .
Gestohlene Rumpsteaks und Rinderfilets, und davon gleich 20 bis 30 Kisten, beschäftigten am Mittwoch die Berufungskammer des Essener Landgerichts. Auf der Anklagebank saß ein Bottroper Gastronom (67), der in seinem Hotel- und Restaurantbetrieb an der Prosperstraße diese Kisten im Keller gelagert haben soll.
Am 9. April hatte er sich deshalb bereits vor dem Bottroper Amtsgericht verantworten müssen - der Vorwurf lautete Hehlerei. Das Verfahren endete für den Mann mit einem Freispruch. „Die Feststellungen reichen nicht aus, ihn zu überführen“, hatte der Richter begründet.
Die Staatsanwaltschaft sah das allerdings anders und ging in die Berufung. Sie ist davon überzeugt, dass bisher nicht sämtliche Möglichkeiten zur Aufklärung des Falles ausgeschöpft worden sind.
Wichtiger Zeuge fehlt
Ein Urteil gab es am Mittwoch noch nicht, denn es fehlte ein wichtiger Zeuge. Er war wegen depressiver Störungen dem Berufungsgericht fern geblieben. Der Mann war aus demselben Grund auch schon beim ersten Mal abwesend. Doch mit dem Attest seines Arztes will sich das Landgericht jetzt nicht mehr zufriedengeben. „Psychisch krank sind viele“, meinte Richter Dr. Peter Wilfinger. Dieser Umstand entbinde aber nicht in jedem Fall davon, vor Gericht zu erscheinen. Er will nähere Informationen einholen. Die übrigen Zeugen, die diesmal gehört wurden, trugen unterdessen nicht wesentlich zur Wahrheitsfindung bei.
Polizist beschuldigt
Während des Prozesses schrammte der Angeklagte nur knapp an einem Ordnungsgeld wegen ständiger Störung der Verhandlung vorbei. Er wollte seine Kommentare loswerden und redete sich dabei zum Entsetzen seines Verteidigers Franz Uhl beinahe um Kopf und Kragen.
Schließlich handelte er sich eine Anzeige wegen falscher Anschuldigungen ein. Staatsanwältin Yvonne Rothe notierte eifrig, als der 67-jährige Gastronom behauptete, ein Polizeibeamter hätte einen Zeugen beeinflusst, indem er ihm Bleiberecht in Aussicht gestellt habe, wenn er den Angeklagten belaste.
Verteidiger Franz Uhl musste sehr deutlich werden, um seinen Mandanten vor Schlimmerem zu bewahren: „Sie sagen gar nichts mehr“, herrschte er ihn an. „Ab jetzt rede nur noch ich. Ich rede ja auch nicht in das rein, was Sie kochen.“