Bottrop. . 1910 wurde Antonia Böhm hier geboren. Als Don-Bosco-Schwester wirkte sie in Südamerika. Ihr werden Wunder zugesprochen und nun hat man in Mexiko den Prozess der Seligsprechung angestoßen.

Demnächst könnte es in der katholischen Kirche eine Selige aus Bottrop geben. 1907 wurde Antonia Böhm in unserer Stadt geboren, 2008 verstarb sie als Madre Antonietta im Alter von 100 Jahren in Südamerika. Dort hatte sie als Don-Bosco-Schwester in der Mission gearbeitet. Und die dortigen Schwestern haben nun auch den Prozess der Seligsprechung angestoßen. Mithilfe einer Madonnenfigur soll Schwester Antonietta Kranke geheilt haben.

In Bottrop hat sich Josefine Weißmüller auf Spurensuche begeben. Im Stadtarchiv wurde sie fündig, dort gibt es die Geburtsurkunde der Schwester. Daraus lässt sich ablesen, dass sie am 22. November 1907 geboren wurde. Ihr Vater war Hermann Böhm, ihre Mutter Antoinette Böhm, geborene Schwanewilm. Gewohnt habe sie als Kind in der „Lehmkuhle IV“, so Josefine Weißmüller. Ein Straßenname, der heute nicht mehr existiert. Inzwischen heißt die Straße „An der Kornbecke“, doch das Elternhaus der Schwester „existiert nicht mehr“, sagt Josefine Weißmüller.

Bereits mit elf Jahren ist Antonia Böhm Vollwaise, nach einem kurzen Aufenthalt bei einer Pflegefamilie zieht sie nach Borbeck zu ihrem Bruder. Dort begegnet sie den Don-Bosco-Schwestern. In einem Interview kurz vor ihrem Tod erinnert sie sich: „Auf einer literarischen Veranstaltung sah ich zwei Salesianische Schwestern, die fröhlich lachten und ich sagte zu meinem Bruder: ,Mich interessiert, wer diese Schwestern sind’.“

Josefine Weißmüllerbegibt sich für die Saleisaner auf Spurensuche in Bottrop. Hier mit einer Kopie der Geburtsurkunde der Schwester.
Josefine Weißmüllerbegibt sich für die Saleisaner auf Spurensuche in Bottrop. Hier mit einer Kopie der Geburtsurkunde der Schwester. © Winfried Labus/WAZ-FotoPool

Die Fröhlichkeit und Offenheit machen großen Eindruck auf das Mädchen, und Antonia Böhm entschließt sich schließlich für ein Leben als Don-Bosco-Schwester. 1926 beginnt ihr Noviziat, und 1934 geht sie in die Mission nach Argentinien. Nach Stationen in Patagonien und Peru kommt sie schließlich 1969 nach Mexiko – und kommt erstmals mit der „Madonnina“ in Berührung. Eine italienische Schwester segnet die Menschen mit dieser kleinen Figur. Eine Handlung, die der Bottroperin etwas unangenehm war. Sie verabschiedete sich dann lieber. Laut Aussagen ihrer Mitschwestern sei Antonietta in dieser Beziehung eben „typisch deutsch“ gewesen.

Trotzdem hinterlässt die italienische Missionarin Antonietta die Madonna – unter der Prämisse, dass die die Figur „arbeiten“ lässt, wie es Schwester Petra Egeling in einer Vita ausdrückt. In dem Interview erklärt Schwester Antonietta, dass es 22 Jahre dauerte, bis sie das tat. „Ein Rechtsanwalt, der an Krebs litt, kam mich besuchen.“ Nach der Segnung war er geheilt. Und von einem weiteren Wunder berichtet die Bottroper Schwester: „Das war ein junger Mann, der blind war und dann wieder sehen konnte.“ Unklar ist, wo die Figur jetzt ist.

Ob und wann die Bottroperin tatsächlich selig gesprochen wird, entscheidet der Vatikan. Bei den Schwestern in Essen ist man fest davon überzeugt, dass es so kommt. Aber: „Wir sind erst am Anfang des Prozesses.“

Untersuchungsverfahren kann viele Jahre dauern

Bevor die Bottroperin Antonia Böhm bzw. Madre Antonietta selig gesprochen wird, wird ein Untersuchungsverfahren eingeleitet. Die Ortskirche, in diesem Fall der Ortsbischof in Mexiko, muss alle Informationen sammeln, die für eine Seligsprechung wichtig sind: über die Tugendhaftigkeit, also ein untadeliges Leben, den „Ruf der Heiligkeit“ und über Hinweise auf ein Wunder oder auf den Märtyrertod.

Anschließend erhält die Kongregation für die Selig- und Heiligsprechung in Rom die Unterlagen. Sie prüft in einem eigenen, meist viele Jahre dauernden Verfahren die Echtheit der Dokumente, sie beschäftigt sich noch einmal mit den Zeugenaussagen und sie holt gegebenenfalls auch Gutachten über ein Wunder ein.

Das Kirchenrecht sieht normalerweise vor, dass zwischen dem Tod und dem Auftakt des Seligsprechungsverfahrens eine Frist von fünf Jahren liegt. Die wurde bei ihr eingehalten.

Eine Ausnahme wurde allerdings bei Papst Johannes Paul II. gemacht. Er starb am 2. April 2005, am 1. Mai 2011 sprach ihn Benedikt XVI. bereits selig. Am 27. April 2014 soll die Heiligsprechung (mit Johannes XXIII.) erfolgen. Bei der Beerdigung von Johannes Paul hatten die Gläubigen gefordert: Santo subito, sofort heilig sprechen.