Zusammen mit ihrem Freund unternahm die 21-jährige Bottroperin K. über die Osterfeiertage einen Ausflug nach Düsseldorf mit einem Mietauto. Nun fand sie sich wegen des Vorwurfs der Unterschlagung auf der Anklagebank des Amtsgerichts wieder, weil das Fahrzeug spurlos verschwand. Vor Gericht beteuerte sie ihre Unschuld.
„Ich habe das Auto vertragsgerecht auf dem Parkplatz der Autovermietung abgestellt und den Schlüssel in einen Briefkasten geworfen. Im Nachhinein fiel mir auf, dass es der Briefkasten einer benachbarten Firma war“, erklärte sie dem Gericht. Sie habe noch versucht, den Schlüssel im Briefkasten mit einer Zeitung zu verdecken, als es ihr nicht gelungen sei, ihn dort wieder heraus zu holen. Danach sei sie nach Hause gelaufen. Zeugen für die ordnungsgemäße Rückgabe des Fahrzeugs hatte K. nicht.
K. äußerte die Vermutung, dass jemand sie beobachtet und danach den Autoschlüssel aus dem Briefkasten gestohlen hat. Spuren eines Aufbruchs seien dort aber nicht festgestellt worden, sagte der Richter.
Der Inhaber der Autovermietung, dem auch die benachbarte Firma gehört, hatte bei der polizeilichen Vernehmung gesagt, dass der Schlüssel in keinem der beiden Briefkästen gefunden wurde. Von der Autovermietung hat K. bereits eine Zahlungsaufforderung über knapp 11 000 Euro erhalten. Sie soll den Wert des Wagens ersetzen.
Autovermieter wird vorgeladen
„Eine ziemlich merkwürdige Geschichte“, fand Richter Manfred Bihler, der sich entschied, die Verhandlung zu vertagen, um den Inhaber der Autovermietung vorzuladen.