In Bottrop arbeiten derzeit rund 7500 Minijobberinnen und Minijobber zu einem Stundenlohn von weniger als 8,50 Euro. Durchschnittlich gibt es nach neuesten Berechnungen des Pestel-Instituts sogar nur 5,95 Euro pro Stunde.

Reform des Beschäftigungsmodells

Für den Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) stellen die schlecht bezahlten Minijobs vor allem ein Problem für die Beschäftigten und die sozialen Sicherungssysteme dar. Gewinner dieses Beschäftigungsmodells seien ausschließlich die Arbeitgeber, kritisiert der DGB. Diese zahlten den geringfügig Beschäftigten nicht nur sehr niedrige Löhne, sondern verweigerten häufig Leistungen, auf die Beschäftigte und damit auch Minijobber einen gesetzlichen Anspruch haben. Viele Minijobber erhielten keine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, kein Urlaubsgeld oder Mutterschutzleistungen.

Der DGB fordert deshalb eine Reform der Minijobs und einen allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 Euro in der Stunde. „7500 Minijobber in Bottrop – zumeist Frauen ohne weitere Arbeitsmarktperspektiven – erhielten dann durchschnittlich pro Stunde 2,50 Euro mehr“, sagt Bottrops DGB-Vorsitzender Reinhard Thater.

Der Deutsche Gewerkschaftsbund hat zur Reform der Minijobs ein Konzept vorgelegt, wonach alle Arbeitsverhältnisse ab dem ersten Euro sozialversicherungspflichtig sein sollen. Bei der Finanzierung der Beiträge soll es jedoch im unteren Einkommensbereich eine Sonderregelung geben: Der DGB schlägt vor, dass es bis 850 Euro eine Gleitzone geben soll. Im unteren Einkommensbereich zahlen die Arbeitgeber – wie bisher im Minijobbereich – zunächst höhere Beiträge. Bis 850 Euro steigen die Beiträge der Beschäftigten an, und erst ab 850 Euro zahlen dann Arbeitgeber und Beschäftigte einen gleich hohen Sozialbeitrag.

Übergangsregelung

„Wir erwarten, dass bei einer Umsetzung dieses Modells die Arbeitszeiten der geringfügig Beschäftigten länger werden und sie auch mehr verdienen“, erläutert der hiesige DGB-Chef Reinhard Thater. Bei der Einführung soll es nach Vorstellung der Gewerkschafter eine Übergangsregelung geben, so dass gemeinnützige Arbeit (wie zum Beispiel im Jugend- und Sportbereich) weiterhin in einem gewissen Rahmen steuer- und abgabenfrei bleiben kann.