Bottrop. . Seit dem 11. August dürfen Parteien entlang der Straßen um Stimmen für die Bundestagswahl werben. Doch dafür gibt es Vorschriften, die einzuhalten sind. Die WAZ beantwortet die wichtigsten Fragen zu dem Thema.

Groß und bunt lächeln derzeit wieder mehr oder weniger bekannte Köpfe auf die Passanten hinab. Ein Blick entlang der Straßen und Laternenmasten zeigt: Die heiße Wahlkampfphase hat begonnen, die Plakate hängen bereits. Doch darf eigentlich jeder plakatieren wie er möchte oder gelten auch dafür Regeln? Die WAZ beantwortet die wichtigsten Fragen.

Darf jede Partei so viele Plakate aufhängen, wie sie möchte?

Nein, die Anzahl der Plakate hängt ab ab von der Fraktionsstärke im Bundestag. Die meisten Aufsteller dürfen deshalb von CDU und SPD kommen. Thorsten Albrecht, Mitarbeiter der städtischen Pressestelle, erklärt: „Pro Stimmbezirk dürfen die großen Parteien zehn Plakate aufhängen.“ Das macht bei 89 Stimmbezirken jeweils 890 Plakate für CDU und SPD. Die anderen im Bundestag vertretenen Parteien dürfen je die Hälfte hängen, also rund 450 Plakate für FDP, Grüne und Linkspartei. Alle anderen zur Wahl zugelassenen Gruppierungen dürfen 178 Plakate aufhängen. Die Verteilung ist jedoch nicht genau an die Bezirke gebunden. Hinzu kommen noch 46 Großplakate, die separat genemhigt wurden.

In welchem Zeitraum darf eigentlich plakatiert werden?

Seit dem 11. August dürfen die Parteien auf diese Art um Stimmen werben. Schluss ist einen Tag nach der Bundestagswahl, also am 23. September. Thorsten Albrecht: „Dann haben die Parteien eine Woche, um die Plakate zu entfernen.“

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Und die Parteien dürfen ihre Werbung überall aufhängen?

Es gibt Einschränkungen entlang Straßen, um die Verkehrssicherheit nicht zu gefährden. So dürften 20 Meter vor Einmündungen keine Plakate stehen, erklärt Albrecht. Feste Plätze gibt es übrigens nicht, wer zuerst kommt, hängt zuerst. Außerdem sind an einigen Stellen Plakate aus „ästhetischen Gründen“ verboten. An den Lichtstelen auf dem Altmarkt darf nichts befestigt werden und auch auf dem Ernst-Wilczok-, dem Johann-Breuker-, dem Berliner sowie dem Cyriakus-Platz dürfen keine Plakate hängen. Das, so sagt Albrecht, werde auch kontrolliert, ebenso der Abstand zu Einmündungen. Außerdem gebe es immer wieder Bürgerhinweise, denen auch nachgegangen werde. „Im Zweifelsfall fordern wir die Partei dann auf, das betreffende Plakat zu entfernen.“

Muss ich jedes Plakat vor meiner Haustüre dulden?

Auch das gehört zum Wahlkampf, alle Parteien, die zugelassen sind, dürfen auch plakatieren. Das schließt auch mit ein, dass Bürger Plakate ertragen müssen, die nicht ihrer politischen Meinung entsprechen. Dagegen gibt es keine Handhabe.