10 620 Mini-Jobber gibt es allein in Bottrop, so die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG). Gleichzeitig kritisiert die Vertretung der Arbeitnehmer im Gaststättengewerbe, dass Chefs in vielen Fällen Urlaubsanspruch und Lohnfortzahlung im Krankheitsfall verweigern.

Wenn es um die Rechte von Mini-Jobbern geht, nehmen es nach Ansicht der NGG viele Chefs mit dem Gesetz nicht so genau. Leidtragende seien die Beschäftigten. Viele Arbeitgeber wüssten nicht, dass ihre geringfügig Beschäftigten den anderen Arbeitnehmern gleichgestellt seien.

Nicht selten drückten sich Mini-Job-Chefs allerdings auch bewusst um ihre Pflichten. „Nur so ist es zu erklären, dass viele 450-Euro-Jobber keinen bezahlten Urlaub, keine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und auch keine tariflichen Feiertagszuschläge bekommen. Dabei haben sie darauf Anspruch“, sagt Yvonne Sachtje und verweist auf Beobachtungen gerade in der Gastronomie. Für die Geschäftsführerin der NGG-Region Ruhrgebiet steht fest: „Gerade im Bereich der Mini-Jobs werden Arbeitnehmerrechte von den Chefs häufig missachtet, entweder aus Unkenntnis oder Vorsatz.“ Umso wichtiger sei es, dass die geringfügig Beschäftigten um ihre Rechte wissen.

Sachtje geht davon aus, dass in den kommenden Wochen in der Gastronomie wieder zusätzliche Mini-Jobber angeworben werden. Bei der Einstellung sollten die Beschäftigten auf einem schriftlichen Arbeitsvertrag bestehen, in dem Urlaubanspruch und Lohnfortzahlung festgeschrieben sind. Um die häufige Missachtung von Arbeitnehmerrechten in den Griff zu bekommen, sollte die Einhaltung der gesetzlichen Standards stärker kontrolliert werden.

Bei den Angaben beruft sich die NGG auf die aktuellen Zahlen der Arbeitsagentur. Yvonne Sachtje: „Wir sehen die große Zahl von Mini-Jobbern auch in Bottrop mehr als kritisch. Hierdurch werden Vollzeit-Stellen verdrängt. Insbesondere für Frauen wird eine geringfügige Beschäftigung vielfach zur Sackgasse.“ Der Übergang in einen Vollzeit-Job gelinge nur selten. Altersarmut sei daher oft vorprogrammiert.