Essen. .

Belastet wird der Bottroper durch seinen mutmaßlichen Komplizen. Doch der vor dem Landgericht Essen angeklagte 21-Jährige will mit den beiden Raubüberfällen auf einen Kiosk und eine Tankstelle nichts zu tun haben.

Vorgeführt aus der U-Haft setzt der junge Mann auf ein seriöses Auftreten. Eine Anzugjacke trägt er, dazu eine Krawatte. Der kräftige Schriftaufdruck auf seinem weißen Hemd zeigt, dass dies nicht gerade seine Alltagskleidung ist. Aber es geht für ihn ja um viel. Mit vorgehaltener Schusswaffe soll er am 13. Januar in Essen-Frohnhausen einen Kiosk und am 16. Januar die Esso-Tankstelle an der Sterkrader Straße in Bottrop überfallen haben. Bei der ersten Tat erbeuteten die beiden Räuber keinen Cent, weil die 64 Jahre alte Verkäuferin per Notfallknopf die Essener Polizei informierte. Und bei der zweiten Tat gab es gerade mal 450 Euro von der 54-jährigen Kassiererin.

„Ich wurde festgenommen und habe nicht verstanden, warum das geschah“, sagt der Angeklagte, der einen Hang zu großen Autos hat. Er kenne zwar diesen angeblichen Komplizen, wisse von den Überfällen aber nichts. Sie seien mal zusammen im Prisma gewesen, erzählt er weiter. Und als er seinen Führerschein für einen Monat abgeben musste, habe der „Komplize“ ihn gefahren. Warum dieser ihn belaste, wisse er auch nicht.

20-Jähriger belastet ihn

Der „Komplize“, ein 20-jähriger Bottroper, der vor dem Jugendgericht ein eigenes Verfahren bekommt, beschuldigt ihn vor dem Essener Landgericht weiterhin. Der Angeklagte hätte ihn angesprochen und gesagt, dass mit Tankstellenüberfällen leicht Geld zu verdienen sei. Doch vor Gericht verstrickt er sich ein wenig in Widersprüche, wenn es um die Schusswaffe geht. Zweifel an seiner Glaubwürdigkeit nährt auch das Telefonat, das der 20-Jährige mit seiner Freundin führte. Da ist von zwei Tankstellen die Rede. Geld bot er seiner Freundin an, denn er hätte jetzt viel davon. Dabei hatte er behauptet, von den 450 Euro aus dem Tankstellenraub nur 150 bekommen zu haben.

Richterin Jutta Wendrich-Rosch nimmt die Widersprüche zum Anlass, den Zeugen zu ermahnen, die Wahrheit zu sagen. Er solle die Belastung nicht auf die leichte Schulter nehmen, denn dem Angeklagten drohten um die fünf Jahre Gefängnis. Mühe gibt die VI. Strafkammer sich. Sie schaut sich Bilder aus der Videokamera in der Tankstelle an. Ergiebig sind sie nicht, nur kurz sind die Täter im Bild. Den Angeklagten, den „Komplizen“ und dessen Bruder als weiteren möglichen Täter lässt das Gericht per Zollstock vermessen. Es stellt das Trio den Tatzeugen vor, ob sie die Statur wiedererkennen. Aber eindeutig kann sich niemand festlegen.