Bottrop. . Nachdem sich der Petitionsaussschuss einschaltet erhält Wohnmobilbesitzerin eine unbefristete Ausnahmegenehmigung. Sie darf nun ohne Umwelt-Plakette ins Ruhrgebiet

Marianne Friedrich und ihr Ehemann sind echte Wohnmobilisten. Der Urlaub in der fahrenden Ferienwohnung ist für das Paar die beste Erholung. Gäbe es da nicht ein Problem: Der alte Ford Transit hat keine Umweltplakette, nachrüsten lässt er sich auch nicht, kein Hersteller bietet die entsprechenden Bauteile an. Fahrten in die Umweltzone vor die Haustür der Friedrichs waren damit theoretisch verboten. Doch jetzt haben die Friedrichs endlich die ersehnte unbefristete Ausnahmegenehmigung und dürfen mit ihrem rollenden Feriendomizil legal in die Umweltzone Ruhrgebiet fahren.

Mehrere Betroffene

Aber bis es soweit kam, war es ein langer Kampf. Zumal Friedrichs mit dem Problem nicht allein da standen. Auch andere Wohnmobilisten waren betroffen. Eine kleine Gruppe hatte sich daher in Bottrop zusammen geschlossen.

Gemeinsam appellierten sie an den Petitionsausschuss des Landtags und der hatte ein Einsehen. Ausnahmegenehmigungen für Wohnmobile waren fortan möglich. Bedingung: Das Fahrzeug musste vor dem 1. Januar 2008 auf die Halter zugelassen sein. Allerdings musste diese Genehmigung Jahr für Jahr erneuert werden – was mit entsprechenden Kosten verbunden war. „Dazu gehörte auch, dass wir jedes Jahr aufs Neue eine Bescheinigung vorlegen mussten, dass es keinen Nachrüstsatz gibt“, sagt Marianne Friedrich. In ihren Augen eine überflüssige Ausgabe, schließlich musste das entsprechende TÜV-Gutachten auch jedes Mal bezahlt werden. „Nur wenn es im Vorjahr schon nicht nachrüstbar war, warum sollte sich das zum nächsten Jahr ändern? Für so alte Fahrzeuge entwickelt keine Firma mehr die nötige Technik“, ärgert sich Marianne Friedrich.

Deshalb griffen einige Bottroper Wohnmobilisten wieder zum Papier und wandten sich erneut an den Petitionsausschuss. Die erfreuliche Antwort für die Wohnmobilisten: „Weder die Nicht-Nachrüstbarkeitsbescheinigung noch die streckenbezogenen Umweltzonen-Ausnahmen für Wohnmobile sind befristet“, heißt es in dem Schreiben etwas umständlich formuliert. Im Klartext: Die Wohnmobilfahrer haben einen Anspruch auf eine unbefristete Ausnahmegenehmigung, wenn sie die sonstigen Bedingungen erfüllen, also das Fahrzeug schon vor dem 1. Januar auf sie zugelassen war. Eine Befristung der „Nicht-Nachrüstbescheinigung sei „unverhältnismäßig“, so das Urteil beim Land.

Marianne Friedrich freut sich nun: „Das zeigt, dass der Petitionsausschuss tatsächlich etwas bewirken kann.“ Für die unbefristete Genehmigung waren nun noch einmal 75 Euro fällig.