Roswitha Sticht hat sich heftig über das Jobcenter geärgert. „Ich bin so enttäuscht“, sagt die Hartz-IV-Empfängerin niedergeschlagen. Vor den Osterfeiertagen, also am Monatsende, habe sie plötzlich ohne Geld da gestanden.

„Ich hatte einen Rentenantrag gestellt und die Rente war auch zum 1. April bewilligt“, erzählt sie. Ausgezahlt werde die Rente aber erst am 30. April, immer rückwirkend für den jeweiligen Monat. Hartz IV hingegen wird jeweils am Monatsende des vorigen Monats für den kommenden Monat gezahlt. Ende Februar also für März, Ende März kam jedoch wegen der Rentenbewilligung keine Überweisung für April. „Aber mein Hartz IV war Ende März doch aufgebraucht“, sagt die 55-Jährige.

Beängstigender Zustand

Ein beängstigender Zustand für die Frau, die früher etliche Jahre lang die WAZ ausgetragen hat. Sie fragt verständnislos: „Wieso ist das so geregelt?“ Wieso klappt der Übergang bei der Zahlung von Hartz IV zur Rente nicht?, schimpft sie. Und mit ihrem Ärger traf Roswitha Sticht genau auf einen Schwachpunkt bei der Hartz IV- Regelung.

Wenngleich: Der Fall der Bottroperin ist etwas komplizierter, weil ihre Rente auf den Hartz-IV-Betrag angerechnet wird. Das führte wohl zu zusätzlichen Missverständnissen.

Doch abgesehen davon: Das Problem bei den unterschiedlichen Auszahlungsdaten ist grundsätzlicher Natur. Es betrifft auch nicht nur Roswitha Sticht, sondern viele Hartz-IV-Empfänger. „Diese Schwierigkeit taucht auch auf, wenn ein Hartz-IV-Empfänger in eine Arbeitsstelle vermittelt wird“, weiß Thorsten Bräuninger, Geschäftsführer des Jobcenters für Arbeit. Denn der Lohn werde auch erst zum Ende des laufenden Monats bezahlt, wenn die letzte Hartz IV – Überweisung schon acht Wochen zurückliegt.

„Sehr unglücklich“, nennt der Chef des Jobcenters dieses Verfahren. „Früher, bei alten Regelung für die Sozialhilfe, galt noch das so genannte Zuflussprinzip im Folgemonat“, erläutert er. „Dieses Prinzip orientierte sich an der Lebenswirklichkeit.“ Man habe in solchen Fällen den tatsächlichen Bedarf der Betroffenen berücksichtigen können.

Nun müsse das Jobcenter in solchen Fällen die Zahlungslücke mit Darlehen überbrücken oder bewilligte Zahlungen rückwirkend aufheben. „Beides ist leider für den Kunden und das Jobcenter mit Aufwand verbunden, der bei dem alten Zuflussprinzip nicht entstanden ist.“ Thorsten Bräuninger: „Ich wäre sehr dankbar, wenn der Gesetzgeber das nachbessern würde.“