Bottrop. .

Das, was lange Zeit selbstverständlich und bequem war, ist es nun nicht mehr: Zum 1. Januar trat das so genannte Schornsteinfeger-Handwerksgesetz, das alle Fragen rund um Kehrbezirke, -pflichten und Zuständigkeiten regelt, vollständig in Kraft und verwirrt seither zahlreiche Hausbesitzer im Stadtgebiet. „Die Leute sind verunsichert und suchen das Gespräch“, zieht Bezirksschornsteinfegermeister Ludger Köthemann eine erste Bilanz, stellt aber auch fest: „Über die Jahre ist oftmals ein Vertrauensverhältnis entstanden, so dass die meisten Hausbesitzer einfach nur den Wunsch haben, dass alles so bleibt, wie es ist.“

Offener Wettbewerb

Dennoch: Seit 1. Januar steht den Schornsteinfegern der Wettbewerb offen, können Hausbesitzer sich ihren Schornsteinfeger frei wählen. Zwar gibt es auch weiterhin feste Kehrbezirke sowie dafür zuständige bevollmächtigte Schornsteinfeger, die prüfen, ob alle notwendigen Arbeiten fristgerecht ausgeführt werden. Jedoch ist nicht mehr selbstverständlich, dass sie diese Arbeiten auch selbst durchführen.

„Letztlich sind nun die Hausbesitzer diejenigen, die sich kümmern müssen oder den Ärger haben, wenn sie Fristen verpassen“, meint Michael Rößler, Bezirksschornsteinfegermeister in Kirchhellen. Grundsätzlich gehe allen Hausbesitzern ein so genannter Feuerstättenbescheid ihres bevollmächtigten - und in der Regel auch bisherigen - Schornsteinfegers zu. In diesem Bescheid sind alle erforderlichen Arbeiten, Häufigkeit und Fristen tabellarisch aufgelistet. „Mit der Durchführung der Arbeiten kann der Hausbesitzer nun diesen bevollmächtigten Schornsteinfeger beauftragen oder aber einen anderen wählen“, erläutert Rößler. „Wichtig ist dann, dass er dem bevollmächtigten Schornsteinfeger über ein Formular nachweist, dass die Arbeiten durchgeführt wurden.“

Die Problematik, so die beiden Schornsteinfegermeister, aber sei, dass solche Termine - ähnlich wie lästige TÜV-Termine des Autos - eventuell gerne mal vergessen werden. Ist das der Fall, kommt zukünftig etwa zwei Wochen nach Ablauf der Frist ein Erinnerungsschreiben und schließlich ein Anhörungsbogen der Bezirksregierung. „Dabei geht allerdings viel Zeit ins Land“, so Köthemann. „Womöglich gibt es derweil Sicherheitsdefizite, und wenn tatsächlich etwas passiert, dann sind neben dem Schaden Probleme mit der Gebäudeversicherung nicht unwahrscheinlich.“

Grundsätzlich, so Köthemann, seien Hausbesitzer gut beraten, ihren bisherigen Schornsteinfeger weiterhin zu beauftragen, wenn sie bislang zufrieden waren. „Er weiß einfach, was, wann zu tun ist.“

Schreiben Sie uns Ihre Meinung

Das neue Schornsteinfeger-Handwerksgesetz sowie die damit verbundene freie Schornsteinfegerwahl verunsichern derzeit viele Hausbesitzer. Wie stehen Sie zu der neuen Freiheit? Werden Sie Ihren Schornsteinfeger wechseln? Oder was schätzen Sie an Ihrem bisherigen? Schreiben Sie uns an WAZ-Redaktion, Am Pferdemarkt 1, 46236 Bottrop oder per Mail: redaktion.bottrop@waz.de