Bottrop. Zu den Schätzen des Stadtarchivs gehören sicherlich auch Verträge, die von der Gemeinde- und spätere Stadtverwaltung in der Vergangenheit mit unterschiedlichen Vertragspartnern geschlossen wurden. Auch sie sind wichtige Quellen für die Geschichtsforschung. So ist zum Beispiel der Aufbau der kommunalen Infrastruktur im Zeitalter der Industrialisierung ein Thema.
Heute kann man sich nicht mehr vorstellen, dass es früher nachts in Bottrop und andernorts stockdunkel auf den Straßen und Wegen war. Es gab keinerlei Straßenbeleuchtung, die etwa Nachtschwärmern eine Orientierung auf dem Nachhauseweg bot. Man sah buchstäblich die Hand vor Augen nicht. Einer der interessanten Verträge, die im Stadtarchiv aufbewahrt werden, ist derjenige mit dem Brauereibesitzer Bernard Jansen aus dem Jahr 1896, durch den erstmals eine elektrische Straßenbeleuchtung im Dorf Bottrop eingeführt wurde. Seit über zwei Jahrzehnten gab es zwar eine Straßenbeleuchtung, das waren jedoch nur wenige, eher funzelige Petroleumlaternen.
Im Dezember 1873 wurden die ersten fünf Laternen angeschafft. Auch die Beleuchtungszeiten wurden genau geregelt: Die Leuchten sollten in den Wintermonaten vom 1. Oktober bis zum 15. März nachts bis 24 Uhr brennen. An Sonn- und Feiertagen durften sie darüber hinaus auch im übrigen Jahr schon mal bei Bedarf die Nacht erhellen.
In den Folgejahren kamen weitere hinzu, so dass 1889 immerhin 22 Straßenlaternen den nächtlichen Spaziergängern heimleuchteten.
1896 schloss die Gemeinde dann den Vertrag mit Brauereibesitzer Bernard Jansen über die Beleuchtung des Dorfes Bottrop mit zehn elektrischen Bogenlampen ab. Er legte von seinem Grundstück am Altmarkt, zu dem neben der 1874 gegründeten Brauerei auch ein Elektrizitätswerk gehörte, eine oberirdische Leitung, die an hölzernen Masten geführt wurde. Jede Lampe musste, so war es genau geregelt, „eine Lichtstärke von 1500 Normalkerzen“ haben und „ein ruhiges, gleichmäßiges Licht geben“. Wo die Lampen aufgestellt wurden, bestimmte die Gemeindevertretung. Auch sie brannten nachts bis 24 Uhr, danach erhellten „25 kerzige Glühlichter“, die sich ebenfalls an diesen Masten befanden, die Straßen bis zum Tagesanbruch - mehr oder weniger. Der Vertrag galt für die Dauer von 20 Jahren und war für beide Seite unkündbar. Durch diese Abmachung sei Bottrop, so ist in einer Festschrift der Brauerei zu lesen, eine der ersten Gemeinden gewesen, „welche eine vollständige elektrische Beleuchtung erhielt“.
Um die Jahrhundertwende wurde das Gasrohrnetz ausgebaut, und es wurden zusätzliche Straßenlaternen aufgestellt, die mit Leuchtgas betrieben wurden. 365 Gaskandelaber zählte man im Jahr 1906 am Ort.
1910 richtete die Gemeinde Bottrop dann ein eigenes Stromleitungsnetz ein und kündigte den Vertrag mit Jansen einige Jahre später nach Ablauf der Geltungsdauer.