Bottrop. . Die Stadt wappnet sich für den Fall, dass Eltern den Anspruch auf einen Kindergartenplatz für ihre Kinder einklagen. Die Arbeiterwohlfahrt aber meint: Der Run auf die U3-Betreuung ist überhaupt nicht da.

Die Stadt wappnet sich für den Fall, dass Eltern den Anspruch auf einen Kindergartenplatz für ihre Kinder einklagen. Die Arbeiterwohlfahrt (AWO) dagegen bezweifelt, dass die Nachfrage nach Betreuungsplätzen für Kinder unter drei Jahren ab August so groß sein wird, dass die Stadt ihn nicht erfüllen könnte.

„Der Run ist gar nicht da“, sagte Gabriele Müller-Pozorski im WAZ-Gespräch. „Die Kindertagesstätten, die die U3-Betreuung jetzt schon anbieten, sind überhaupt noch nicht ausgelastet. Sie haben freie Plätze“, erklärte die AWO-Koordinatorin für Kindertageseinrichtungen.

Lohnt sich das überhaupt?

Viele Eltern leisteten sich die Betreuung von Kindern unter drei Jahren nicht, oder sie können sie sich nicht leisten, ist die Erfahrung der Arbeiterwohlfahrt. „Ein U3-Platz ist unverhältnismäßig teurer“, bemängelte Gabriele Müller-Pozorski. Gerade auch berufstätige Eltern fragten sich: Lohnt sich das überhaupt?

Ein Beispiel aus der aktuellen Elternbeitragssatzung: Eltern mit einem Jahreseinkommen bis 35 000 Euro zahlen 49 Euro im Monat, wenn ein Kinder über drei Jahre 35 Stunden pro Woche eine Kita besucht; für ein Kind unter drei Jahren beträgt der Beitrag 122 Euro.

Der Stadt sei das nicht einmal vorzuwerfen, macht die AWO-Koordinatorin klar. Schließlich stecke die Gemeinde so tief in den roten Zahlen, dass sie gar keine Abschläge auf die hohen Gebühren gewähren dürfe, selbst wenn sie das wollte.

Als verringerten die hohen Gebühren das Interesse daran, Kinder möglichst früh in Kindergärten betreuen zu lassen, nicht schon genug, verstärke das Betreuungsgeld diese negative Entwicklung auch noch. „Kindertagesstätten sind Bildungseinrichtungen“, betont die Erzieherin. „Wir stellen fest, je jünger ein Kind in die Kita kommt, um so fitter ist es, wenn es zur Schule geht“, sagte Gabriele Müller-Pozorski. Für Familien, die dennoch auf das Betreuungsgeld aus sind, bringt die Pädagogin allerdings Verständnis auf. „Wenn ich ohnehin wenig Geld habe, lasse ich mir die 150 Euro nicht entgehen“, sagte sie.

Berufstätige Eltern haben Vorrang

Dabei steht die Stadt bei der Versorgung der unter 3-jährigen Kinder mittlerweile besser da. Wie berichtet, hat sie die Quote von 24 auf über 33 Prozent gesteigert. „Es fehlen nur noch 41 Plätze, um die vorgegebene Versorgungsquote von 35 Prozent zu erfüllen“, stellte SPD-Ratsfrau Anja Kohmann recht zufrieden fest. Dennoch beugt das Jugendressort für den Fall vor, dass die Kita-Plätze nicht ausreichen sollten. So werden Berufstätige bevorzugt, wenn sie eine Betreuung ihrer Kinder wünschen. Der Grund liegt für Ressortchef Karl Trimborn auf der Hand. „Sollte es zu Schadensersatzklagen gegen die Stadt kommen, träte der Schaden ja bei den Eltern ein, die wegen fehlender Kinderbetreuung ihren Beruf aufgeben müssten“, sagte er. Die Stadt hat sich daher mit allen Kindergärten darauf geeinigt: Berufstätige haben Vorrang.