Die Telefonaktion der Verbraucherzentrale stößt auf ein großes Interesse.
Mit 52 Anrufen in vier Stunden war die Resonanz auf die Telefonaktion der Verbraucherzentrale zu den neuen Rundfunkbeitrag unerwartet hoch. Der Großteil der Anfragen betraf die Fernsehbeitragspflicht. Hier die besonders häufig gestellten Fragen:
Bisher hatte ich das RF-Zeichen in meinem Schwerbehindertenausweis und war unbefristet befreit von der Zahlung der Gebühren. Wie verhält es sich jetzt?
Personen, die mit RF-Zeichen befreit waren, sind jetzt gebührenpflichtig und müssen die ermäßigte Gebühr von 5,99 Euro zahlen.
Mein Partner, mit dem ich zusammen lebe, war mit RF-Zeichen befreit. Ich bin Rentnerin. Der Beitragsservice verlangt den vollen Beitrag von mir. Ist das korrekt?
Ja, das ist richtig. Der Rundfunkbeitrag muss von demjenigen gezahlt werden, der beitragspflichtig ist. Der Partner zahlt nichts mehr.
Ich habe nur ein Radio. Kann ich eine Ermäßigung beantragen?
Nein, für eine Wohnung ist der volle Beitrag zu zahlen - selbst wenn keinerlei Empfangsgeräte bereit gehalten werden.
Mein Vater ist aufgrund von Pflegebedürftigkeit zu uns gezogen. Ist er gebührenpflichtig?
Nein. Es ist unerheblich, wie viele Personen oder Rundfunkgeräte sich in einer Wohnung befinden. Es gilt ein pauschaler Rundfunkbeitrag pro Wohnung. Aber der Vater muss sich abmelden und die Teilnehmernummer mitteilen, unter der er zukünftig gelistet sein soll.
Wir wohnen zu fünft in einer Wohngemeinschaft. Drei erhalten Bafög, zwei nicht. Müssen wir zahlen und wenn ja wer?
Für eine WG wird ein voller Beitrag fällig. Die Bewohner müssen sich einigen, ob der Beitrag durch fünf geteilt wird oder ob nur die beiden zahlen, die keinen Bafög erhalten. Bafög-Empfänger sind ja befreit.
Mein Sohn wohnt in einer Studentenwohnung, die er sich mit fünf Studenten teilt. Jeder hat sein eigenes Zimmer. Jeder hat seinen eigenen Mietvertrag. Ist jeder zahlungspflichtig?
In einer Studentenwohnung ist nur ein voller Beitrag fällig. Im Studentenwohnheim aber ist jeder, der kein Bafög erhält, beitragspflichtig.
Ich erhalte eine geringe Rente und lebe am Existenzminimum. Kann ich mich befreien lassen?
Grundsätzlich ist eine Befreiung nur möglich, wenn ein Sozialleistungsbescheid vorliegt. Es reicht ein formloser Antrag auf Härtefall, der per Einschreiben mit Rückschein an ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice, 50655 Köln geschickt werden muss. Hinzuzufügen ist ein ablehnender Bescheid der Sozialbehörde.