Kirchhellen. . Wasser im Keller, überall Risse in Hauswänden und ein gesprungenes Fenster - das sind Schäden, die dem Ehepaar Prittwitz, Horsthof 6, zu schaffen machen. Ständig renovieren sie, doch die Schäden kommen immer wieder neu. „Der Bergbau ist schuld“, sind sich die Hausbesitzer einig.
Risse in der Hausfassade, ein gesprungenes Fenster und Wasser im Keller - für Michael und Ina Prittwitz gehört das zum Alltag. Ihr Wohnhaus, 2004 von den Schwiegereltern übernommen, steht in der Straße Horsthof. Jetzt zählt auch sie zu den möglichen Bergschadensbereichen, denn der bisherige Radius für Senkungen wurde um 1000 Meter erweitert.
„Vor sechs Jahren haben wir alles renoviert: Fassade mit Dämmung, das Dach und die Fenster“, erzählt Dipl.-Ing. Michael Prittwitz. Die zahlreichen vorhandenen Risse wurden beseitigt, aber inzwischen bilden sich schon wieder neue. Ganz schlimm schaut es auf dem Dachboden aus. Fingerdick platzt an den Rissen der Putz ab. Sogar durch den Boden zieht sich ein Riss, mit spürbarem Höhenversatz. Auch der Kamin hat Risse.
Wasser drückt durch Kellerwand
Ganz übel sieht die Lage im Keller aus. „Zwei Mal haben wir den gesamten Garten mitsamt der Terrasse aufgebaggert und die Hauswand abgedichtet. „Aber bei Platzregen drückt das Wasser seit zwei Jahren wieder durch die Wand“, klagt Michael Prittwitz. Gut 60 000 Euro hat das Ehepaar bisher für die Beseitigung der Schäden und die Renovierung ausgegeben. Im letzten Jahr sprang eine große Scheibe im Erdgeschoss - schuld sind Spannungsrisse durch den Bergbau.
Davon ist das Ehepaar überzeugt. „Mit der RAG habe ich gerade gesprochen. Ein Fachmann will sich demnächst die Schäden anschauen“, erzählt Michael Prittwitz. Schon im Vorgespräch meinte der RAG-Experte, vielleicht handle es sich ja um „thermische Spannungen“ in der Fassade. Oder sind es Setzrisse an dem 40 Jahre alten Haus? Das wäre ungewöhnlich, auch Gebäude in der Nachbarschaft weisen Schäden auf.
Michael Prittwitz nahm an der Bürgerversammlung zu den Bergsenkungen in Kirchhellen teil und hofft nun, nachdem der Bergsenkungsbereich auf sein Wohngebiet erweitert wurde, auf eine faire Beurteilung. Mit Fotos hat er die Schadensentwicklung am Haus dokumentiert, die Rechnungen der Handwerker liegen auch vor.
Für die Praxis der Bergschadensregulierung betont der Verband der bergbaugeschädigten Haus- und Grundeigentümer (VBHG) zweierlei: Die aus dem Genehmigungsverfahren stammende Darstellung des Nullrandes dürfe grundsätzlich bei der Beurteilung von Schäden nicht als eigenständiger Ablehnungsgrund verwandt werden, und bei Verdacht auf Bergschäden an einem Gebäude hätten die Vertreter des Bergwerks selbst bei Lage des Grundstücks außerhalb des Senkungstroges eine Ortsbesichtigung durchzuführen, um sich einen Eindruck von Art und Umfang der Schäden zu machen.
Die Durchführung einer Ortsbesichtigung zur Feststellung von Art und Umfang der Schäden sei unabdingbar, denn letztendlich sind es die aufgetretenen Schäden, die Aufschluss geben über den tatsächlichen Verlauf des Senkungstroges.
Für die Genehmigungsplanung ist noch die Forderung anzuschließen, dass die bei früheren Genehmigungsverfahren erreichte Ausdehnung des Bereiches, innerhalb dessen die Eigentümer von Grundstücken Einwendungen gegen ein Genehmigungsverfahren vorbringen können, auch bei späteren Verfahren zu berücksichtigen ist.