Das Aufgebot, das auch öffentlich ausgehängt wird, gibt es seit 1998 nicht mehr. Jetzt werden Eheschließungen max. sechs Monate vorher angemeldet.

Legt das Brautpaar Wert auf einen besonderen Termin kann der schon ein Jahr im Voraus reserviert werden. Eine Anmeldung ist dann immer noch nötig.