Bottrop.. Im Januar tritt die dritte EU-Führerscheinrichtlinie in Kraft. Die Fahrerlaubnis ist dann auf 15 Jahre befristet und wird erneuert wie ein Personalausweis. Eine neue Prüfung oder eine Untersuchung ist nicht notwendig. Aber auch die Führerscheinklassen ändern sich.


„Mindestens haltbar bis . . .“ – was so eigentlich nur auf Lebensmitteln steht, demnächst gilt es in abgewandelter Form auch für den Führerschein. Eine Fahrerlaubnis, die nach dem 19. Januar 2013 ausgestellt wird, ist dann nur noch 15 Jahre lang gültig. Danach muss der Autofahrer einen neuen Führerschein beantragen. Den bekommt er auf jeden Fall. Denn für den Führerschein gilt dasselbe wie für den Personalausweis: Er wird ungültig. Den neuen Schein gibt es jedoch ohne Auflagen gegen Vorlage eines neuen Fotos.

Änderungen bei den Klassen

„Wer einen neuen Führerschein braucht, muss vorher keine Untersuchungen durchführen lassen oder eine erneute Prüfung ablegen“, erklärt Markus Bialasik, Abteilungsleiter der Führerschein- und Zulassungsstelle beim Straßenverkehrsamt. Vielmehr tritt ab dem 19. Januar lediglich die dritte EU-Führerscheinrichtlinie in Kraft. Und die sieht unter anderem die Befristung der Fahrerlaubnis vor. Die grauen und rosa Papierführerscheine und auch die scheckkartengroßen EU-Führerscheine, die bisher unbefristet ausgestellt waren, behalten zunächst ihre Gültigkeit. Erst im Jahr 2033 müssen sie zwingend umgetauscht werden, dann läuft die Übergangsregelung aus.

Auch die Optik der Führerscheine wird sich ab Mitte Januar verändern. Es bleibe zwar bei dem EU-Führerschein und dem Kartenformat, das im Jahr 1999 eingeführt wurde, doch würden in Zukunft neue Führerscheinklassen auf der Rückseite stehen, sagt Bialasik. Neu ist unter anderem die Klasse A2 für leistungsbeschränkte Motorräder. Durften die bisher maximal 25 KW Leistung haben und mit der Führerscheinklasse A gefahren werden, sind in Zukunft bis zu 35 KW Leistung erlaubt. Und Motorradfahrer, die zwei Jahre mit den leistungsbeschränkten Maschinen unterwegs waren, dürfen danach umsteigen auf unbeschränkte Zweiräder der Führerscheinklasse A 2.

Umtausch

Aber lohnt sich tatsächlich ein Umtausch des bisherigen Führerscheins gegen das neue Dokument? Das für den Kreis Recklinghausen zuständige Straßenverkehrsamt in Marl empfiehlt das jedenfalls. Ein Vorgang, der bei Markus Bialasik vom hiesigen Amt für Verwunderung sorgt. Zwar sei noch nicht abschließend entschieden, welche Empfehlung das Bottroper Straßenverkehrsamt gibt, doch einen Umtausch hält er nicht für nötig. Allerdings gibt es Situationen, in denen zumindest der EU-Führerschein von Vorteil, wenn nicht gar vorgeschrieben ist. So wird ein internationaler Führerschein nur gegen Vorlage des EU-Kartenführerscheins ausgestellt, nicht jedoch gegen Vorlage der guten alten grauen oder rosa „Fleppe“. Das sei jedoch schon jetzt der Fall, nicht erst ab 2013. Und auch für die Ausstellung einer Fahrerkarte für Lkw-Fahrer oder eines Personenbeförderungsscheins ist die Karte Pflicht.