Essen. An Rosenmontag 2012 werden die beiden Angeklagten noch lange denken. Denn mit langen Haftstrafen reagierte die XVI. Essener Strafkammer auf die Bottroper Straßenüberfälle. Fünf Jahre Gefängnis gab es für den Gladbecker Frank L. (31), dreieinhalb Jahre Haft für den Gelsenkirchener Pierre S. (34).
Der Gladbecker hatte sich nicht nur an den Überfällen beteiligt, sondern einem Verfolger auch noch sein Messer in die Brust gestochen. Richter Martin Hahnemann sprach vom glücklichen Ausgang dieser Tat, auch wenn das Opfer 13 Wochen lang krank geschrieben war und psychologische Hilfe benötigte: „Was hätte passieren können, wenn der Stich das Herz getroffen hätte? Dann wären Sie vor dem Schwurgericht gelandet. Und es wäre nicht um Totschlag gegangen, sondern um Mord zur Verdeckung einer Straftat. Also lebenslange Haft.“
Und das alles, weil die beiden Freunde am frühen Abend des Rosenmontag kein Geld mehr hatten. Gemeinsam, so das Gericht, entschlossen sie sich, auf der Horster Straße in Bottrop Passanten „abzuziehen“. Initiativ wurde jeweils der Gelsenkirchener, der die Opfer ansprach und bedrohte. Allerdings zeigte er sich beim ersten Überfall noch generös, als er einem Mann die Tasche leerte und 25 Euro erbeutete. Das Opfer beschwerte sich: „Wie komme ich denn jetzt nach Hause?“ Prompt gab ihm der Gelsenkirchener fünf Euro zurück, was sein Gladbecker Komplize laut kritisierte: „Das würde ich nicht machen.“
Das Gericht stützte sich bei dieser Darstellung vor allem auf die Aussage des Opfers. Zusätzlich folgte es dem von Rechtsanwalt Markus Waclawek verteidigten Gelsenkirchener, der sich zum Geständnis entschlossen hatte. Der von Siegfried Bielefeld vertretene Gladbecker bestritt dagegen und musste sich am ersten Prozesstag vom Richter der Lüge bezichtigen lassen.
Er war es auch, der nach dem zweiten Raub zustach und die höhere Strafe kassierte. Zwei junge Leute hatten sie sich als weitere Opfer ausgesucht. Ebenfalls auf der Horster Straße bedrohten sie ein 13-jähriges Mädchen und einen Freund. Ein Handy erbeuteten sie und liefen weg. Das Mädchen informierte schnell seinen Vater, der die Räuber sofort mit dem Auto verfolgte. In der Nähe fand er sie an einer Haltestelle. Der Gelsenkirchener erkannte die Gefahr schnell und rannte weg. Den Gladbecker konnte der Vater dagegen noch rechtzeitig stellen und am Arm festhalten. Doch das ließ der sich nicht gefallen. Er stach sofort zu, traf den linken Brustbereich.
Nach dem ersten Prozesstag hatte die Kammer noch die beiden Haftbefehle für die Angeklagten bestätigt. Jetzt hob sie die U-Haft des Gelsenkircheners auf. Der Gladbecker Messerstecher muss dagegen weiter im Gefängnis bleiben.