Bottrop. . Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass Asylbewerber mehr Geld erhalten sollen. Jetzt ist der Gesetzgeber gefordert, das Urteil umzusetzen. Doch Kämmerer Willi Loeven schätzt, dass auf die Stadt Mehrausgaben in Höhe von rund 400 000 Euro zukommen könnten.

Auf die Stadt könnten Mehrausgaben in Höhe von rund 400 000 Euro zukommen, schätzt Kämmerer Willi Loeven vorsichtig. Grund ist das gestrige Urteil des Bundesverfassungsgerichts, wonach Asylbewerber mehr Geld erhalten müssen. Die bisherigen Leistungen, so die Karlsruher Richter, reichten nicht zur Sicherung eines „menschenwürdigen Existenzminimums“ aus. Bisher erhalten Asylbewerber monatlich 224 Euro, eine Summe, die 1993 festgelegt wurde. Ein Bezieher von Arbeitslosengeld II erhält 374 Euro.

An dieser Zahl orientiert sich Loeven bei seiner ersten vorsichtigen Schätzung. Er vermutet, dass Asylbewerber nun mit rund 150 Euro mehr rechnen könnten. „Aber: Nach dem Urteil ist zunächst der Gesetzgeber gefordert“, sagt Loeven. Der muss diese Gerichtsentscheidung in gültiges Recht umwandeln.

In Bottrop leben rund 260 Grundleistungsempfänger. Sie haben ein vorläufiges Aufenthaltsrecht und beziehen monatlich 224 Euro. Vor diesem Hintergrund schätzt der Kämmerer die Mehrbelastungen für den städtischen Haushalt.

Insgesamt gibt die Kommune jährlich zwei Millionen Euro für Asylbewerber aus, darin, so Loeven, seien aber auch Einmalleistungen enthalten. Das Land zahlt davon rund 340 000 Euro. Zusätzliche Belastungen könne sich die Stadt vor dem Beitritt zum Stärkungspakt – also der Landeshilfe für verschuldetet Städte eigentlich nicht leisten. Deshalb hofft Loeven auf höhere Bundes- oder Landesmittel.

Lob kommt von der Caritas

Der Caritasverband begrüßt das gestrige Urteil des Bundesverfassungsgerichts, nach dem Asylbewerbern Leistungen entsprechend der Berechnung des Existenzminimums zustehen. Seit 1993 lagen die Sozialleistungen für Asylbewerber und Kriegsflüchtlinge weit unter den Hartz-IV-Regelsätzen.

„Das war sehr ungerecht“, so Bettina Beusing, Beraterin für Migranten bei der Caritas Bottrop. „Mit diesem Urteil werden die Menschen nun endlich gleich behandelt, denn das Existenzminimum gilt für jeden unabhängig von seiner Herkunft. Diese Korrektur war seit überfällig“.