In Altenheimen sind Brandmeldeanlagen gesetzlich vorgeschrieben. In Privatwohnungen sollen Rauchmelder zur Pflicht werden. Pläne, die Feuerwehrchef Kim Heimann begrüßt, erst Recht nach dem verheerenden Feuer in einem Seniorenheim in Duisburg, bei dem zwei Bewohner starben.

Zwei Menschen sind beim Brand eines Altenheims in Duisburg ums Leben gekommen. Ein Zigarillo hatte das Feuer ausgelöst. Doch wie sieht es mit der Brandsicherheit in Seniorenheimen aus?

Grundsätzlich seien Brandmeldeanlagen vorgeschrieben, sagt Kim Heimann, Leiter der Bottroper Feuerwehr. Im Unterschied zu den handelsüblichen und bekannten Rauchmeldern, die im häuslichen Gebrauch sind, sind die Anlagen direkt zur Feuerwehr aufgeschaltet. Heißt: Wenn sie anschlagen, wird auch bei der Feuerwehr sofort Alarm ausgelöst, der Löschzug rückt aus, ohne dass der Notruf 112 gewählt werden muss. Was Heimann aber auch sagt: Es gibt, auch in Bottrop, noch Heime, die so alt sind, dass sie Bestandsschutz genießen, weil der nachträgliche Einbau einer Brandmeldeanlage nicht machbar ist. Außerdem gäbe es Heime, die eine gewisse Größe nicht überschreiten, die ebenfalls keine Brandmeldeanlage haben. „Das geht dann aber mehr in den Bereich betreutes Wohnen“, sagt Heimann.“

Der Caritasverband hat 2008 ein neues Seniorenzentrum in Kirchhellen gebaut. Im Haus St. Johannes werden alle Räume überwacht, um das Risiko so gering wie möglich zu halten. „Auch in St. Hedwig, das zurzeit renoviert wird, wird so eine Anlage eingebaut“, sagt Barbara Klaus, die stellvertretende Fachbereichsleiterin Senioren und Pflege. Auch in St. Teresa habe der Verband 2010 die Brandmeldeanlage modernisiert. Aber wie geht man mit Rauchern in Seniorenheimen um? Ein Rauchverbot ist nicht möglich, schließlich leben die Menschen hier. In St. Teresa setzen die Verantwortlichen auf zusätzliche Rauchmelder in den Zimmern. „Wenn wir wissen, dass die Bewohner rauchen, bringen wir dort Rauchmelder an“, sagt Barbara Klaus. In unregelmäßigen Abständen würden in den Häusern der Caritas sogar Feuer- und Evakuierungsübungen durchgeführt. „Allerdings in großen Abständen, weil das für die Bewohner natürlich zusätzlicher Stress ist.“ Bei dem ein oder anderen rufe ein solcher Alarm auch Erinnerungen an Kriegserfahrungen wach.

Dass die Landesregierung vor wenigen Tagen angekündigt hat, dass die klassischen Rauchmelder in Privathäusern zur Pflicht werden sollen – sofern der Landtag zustimmt, begrüßt Kim Heimann selbstverständlich. „Die Initiative gibt es ja schon seit vielen Jahren. In einigen anderen Bundesländern sind sie auch schon lange Pflicht.“ Bleibt die Frage: Wer kontrolliert, ob die Melder in Neubauten tatsächlich eingebaut wurden? Noch schwieriger: Wie sieht es mit der Nachrüstung in älteren Häusern aus? Fragen, die nun noch in der Gesetzgebung geregelt werden müssen. Geht es nach der Landesregierung, dann sollen Mieter und Eigentümer, die ihre Wohnung selbst nutzen, für Installation und Wartung verantwortlich sein.