In den Sommerferien wollen viele Jugendliche mit einem Ferienjob ihr Taschengeld aufbessern und erste Berufserfahrungen sammeln. Wichtig: Für sie gelten bestimmte Altersgrenzen, Arbeits- und Pausenzeiten. Darauf weist die Krankenkasse IKK in Bottrop hin.

Wer einen Ferienjob annehmen möchte, sollte mindestens 15 Jahre alt sein. Die Arbeit darf maximal vier Wochen (20 Arbeitstage) pro Kalenderjahr dauern. Der Jugendliche darf dann an fünf Tagen in der Woche bis zu acht Stunden täglich arbeiten – aber nur zwischen 6 und 20 Uhr. Samstags und sonntags gilt ein Arbeitsverbot, Ausnahmen gibt es zum Beispiel bei Jobs in Gaststätten und Krankenhäusern.

Ferien dienen der Erholung

„Schulferien sind vor allem dazu da, dass sich die Schüler erholen. Unter einem Ferienjob dürfen keinesfalls die Gesundheit oder die schulische Leistung leiden“, sagt Jörg Baly, Regionalgeschäftsführer der IKK.

Hitze, Kälte und Lärm sind tabu

Für die Ferienjobber unter 18 Jahren gilt das Jugendarbeitsschutzgesetz. Es regelt neben den Arbeitszeiten auch, dass Schüler nur Arbeiten übernehmen, die sie nicht körperlich überfordern oder ihre Gesundheit gefährden. Fließbandarbeit, Arbeiten bei Hitze, Kälte und Lärm sind tabu. 13- bis 14-jährige Schüler dürfen lediglich bis zu zwei Stunden am Tag leichte Aufgaben ausführen wie Zeitungen austragen, Babysitten oder Botengänge.

Wer zwischen viereinhalb und sechs Stunden täglich arbeitet, muss mindestens 30 Minuten Pause machen. Bei Arbeitstagen über sechs Stunden beträgt die Pausenzeit sogar 60 Minuten. Während des Ferienjobs sind die Jugendlichen über den Betrieb unfallversichert.

Wer mit einem Job die Zeit bis zum Ausbildungsbeginn überbrückt und mehr als 400 Euro im Monat verdient, wird sozialversicherungspflichtig bei einer Krankenkasse angemeldet.

Infos: 02041 1877-3002.