Bottrop. . Beigeordneter Paul Ketzer hat die Anweisung an das Jugendamt erteilt, vor der Inobhutnahme eines Kindes eine Entscheidung des Familiengerichtes einzuholen. Das Verwaltungsgericht hatte in zwei Fällen geurteilt, dass das Jugendamt rechtswidrig handelte, weil es Eltern ihre Kinder ohne diese richterliche Entscheidung wegnahm.

Die Praxis des Jugendamtes bei der Inobhutnahme von Kindern aus schädlichen Familienverhältnissen „war zu keinem Zeitpunkt rechtswidrig“. Das sagte der Erste Beigeordnete der Stadt, Paul Ketzer, in einer Stellungnahme bei der Einwohnerfragestunde im Rat.

Zwar habe es zwei rechtswidrige Einzelfälle gegeben, wie das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen festgestellt hatte, die seien aber nicht die gängige Praxis. Die Urteile hätten jedoch dazu geführt, dass „ich die klare Anweisung an das Jugendamt erteilt habe, peinlichst genau die vorgeschriebenen Verfahren einzuhalten und vor einer Inobhutnahme eine Entscheidung des Familiengerichts einzuholen“.

Das war in den beiden Fällen, die das Verwaltungsgericht verhandelt hatte, nicht passiert, obwohl dazu noch ausreichend Gelegenheit bestanden hätte. Die WAZ berichtete am 5. April darüber. In diesem Beitrag war auch ein Stadtsprecher zitiert worden: „Wir akzeptieren das Urteil, aber das führt nicht dazu, dass wir unsere Praxis ändern“.

Das Jugendamt darf sich nicht so einfach an Elternstelle setzen

Wie berichtet, warf Rechtsanwalt Matthias Nölting, der in einem der beiden Streitfälle die Kläger vertrat, der Stadtverwaltung vor, dass das Jugendamt vor der Inobhutnahme von Kindern „prinzipiell“ nicht die Entscheidung des Familienrichters abwarte. Obwohl dies außer bei akuter Gefahr für das Kind rechtswidrig ist, sei dies die „ständige Praxis des Jugendamtes“, kritisierte der Jurist.

„Die Inobhutnahme des Kindes war rechtswidrig“

In dem zweiten Streitfall hatte Verwaltungsrichter Dr. Pesch in seinem Urteil dem Jugendamt vorgehalten: „Es ist ein Missbrauch, sich unter Umgehung des Familiengerichts mit hoheitlichen Mitteln an Elternstelle zu setzen“. Anlass für sein Urteil war, dass das Jugendamt ein Kind aus der Obhut der Eltern genommen hatte, obwohl die Mutter das Kind in einer Klinik untersuchen und behandeln ließ. Rechtsanwalt Joachim Sturm sah darin als Rechtsvertreter der Eltern zu Recht einen Verstoß gegen geltendes Recht. Denn das Verwaltungsgericht hielt in einem rechtskräftigen Urteil dazu fest: „Die Inobhutnahme des Kindes war rechtswidrig“.

Jugendhilfeausschuss berät über umstrittenes Vorgehen

Auf Antrag der DKP soll sich der Jugendhilfeausschuss bald mit dem umstrittenen Vorgehen des Jugendamtes befassen. Laut DKP wandten sich auch schon alle vier Bottroper Familienrichter an die Stadt, um Korrekturen zu erreichen.