Bottrop. Insgesamt 53 Spielorte beteiligen sich an der langen Nacht der Industriekultur am 30. Juni. Bottrop bildet ein „Erlebnisareal“ mit Oberhausen.

. Am 30. Juni fährt das Ruhrgebiet wieder auf „Extraschicht“: Insgesamt 53 Spielorte beteiligen sich an der langen Nacht der Industriekultur. Erstmals ist auch die Lohnhalle Arenberg-Fortsetzung mit dabei.

Nachdem im letzten Jahr das ehemalige Klärwerk Bernpark mit einer bunten Licht- und Klangshow fast 10 000 Besucher nach Ebel gelockt hatte, öffnet nun die frühere Musterzeche in Batenbrock von 18 bis 2 Uhr ihre Pforten für alle Kulturfreunde. Zwischen 1910 und 1930 wurde in der inzwischen denkmalgeschützten Anlage Steinkohle abgebaut, inzwischen ist hier der Gewerbepark Arenberg-Fortsetzung beheimatet. Besonders beeindruckend für die Besucher der Extraschicht dürfte die hohe, von Licht durchflutete Lohnhalle sein. Von dort führt ein Durchgang in die modern gestaltete Waschkaue, in der ebenfalls Veranstaltungen stattfinden.

Frühbucher-Aktion

Die Bottroper Spielstätte bildet ein „Erlebnisareal“ mit Oberhausen, das unter anderem das Gasometer und die Ludwiggalerie im Schloss ins Rennen schickt.

Freunde der Extraschicht haben in diesem Jahr die Möglichkeit, an einer „Frühbucher-Aktion“ teilzunehmen. Wer sich bis zum 8. Mai seine Eintrittskarte sichert, zahlt 10 Euro. Die Frühbucher-Tickets können ausschließlich online über die Extraschicht-Homepage oder über das Service-Center der Ruhr Tourismus GmbH bestellt werden.

Ab dem 9. Mai startet dann der reguläre Vorverkauf, in dem die Karte 14 Euro kostet. Diese Tickets können auch an den üblichen Vorverkaufsstellen erworben werden. Kurzentschlossene können sich ihre Karte noch am 30. Juni kaufen, müssen dann aber höhere Kosten in Kauf nehmen: An der Tageskasse werden 16 Euro fällig.

Eintritt für Kinder frei

Die Anreise mit Bussen und Bahnen des VRR ist im Preis enthalten, ebenso die Extraschicht-Shuttle Busse und Sonderlinien. Das Ticket gilt bis 7 Uhr am Folgetag. Kinder unter 6 Jahren haben freien Eintritt. Schwerbehinderte müssen den Normalpreis zahlen, bei Berechtigung einer Begleitperson hat diese jedoch freien Eintritt.