Bottrop. In neun von zehn Todesfällen müssen die Angehörigen über eine mögliche Organspende befragt werden, weil der Verstorbene seinen Willen nicht entsprechend festgelegt hat - eine belastende Situation.

In neun von zehn Todesfällen müssen die Angehörigen über eine mögliche Organspende befragt werden, weil der Verstorbene seinen Willen nicht entsprechend festgelegt hat. Darauf weist die Deutsche Stiftung Organtransplantation hin.

Laut Umfragen hätten nur knapp sieben Prozent der Deutschen ihre Meinung zum Thema Organspende schriftlich dokumentiert. In 27,4 Prozent der Fälle entschieden die Angehörigen anhand mündlicher Äußerungen, bei 42,4 Prozent war der mutmaßliche Wille ausschlaggebend. Und immerhin 24,4 Prozent der Hinterbliebenen haben keine Ahnung, wie der Verstorbene zu Lebzeiten über das Thema gedacht hat. Aus Verunsicherung lehnten viele von ihnen eine Organspende ab.

Nicht nur deswegen plädiert Prof. Dr. Markus Hollenbeck, Chefarzt der Klinik für Nephrologie und Rheumatologie am Knappschaftskrankenhaus, dafür, dass sich jeder Mensch zu Lebzeiten entscheidet: „Sowohl für Angehörige als auch Ärzte ist es furchtbar, in dieser traurigen Situation das Thema Organspende anzusprechen“, berichtet er. „Allein aus Rücksicht auf die Angehörigen sollte man seinen Willen festlegen.“

26 Bottroper warten auf eine Organspende

Insgesamt 26 Bottroper benötigten momentan eine Organspende, so Hollenbeck. „Die Wartezeiten sind nach wie vor sehr lang“, bedauert er. Denn mit Ausnahme der Niere, für die auch eine Lebendspende möglich ist, können Organe nur verpflanzt werden, wenn der Spender an einem Hirntod verstorben ist. „Diese Todesart ist eher selten“, erklärt der Mediziner. „Und leider ist die Zahl derer, die dann auch einen Organspendeausweis besitzen, sehr gering.“ Häufig scheitere der gute Wille an unbegründeten Ängsten. „Wenn man sich informiert, bauen sich viele Bedenken von alleine ab“, betont Hollenbeck.

Erklärungslösung soll neuen Schub bringen

Doch Aufklärung allein dürfte denjenigen, die dringend auf ein Spenderorgan warten, nicht helfen. Wie das nordrhein-westfälische Gesundheitsministerium mitteilt, ist die Zahl der Organspender in NRW im letzten Jahr um 5,1 Prozent gesunken. Auch vor diesem Hintergrund setzt Hollenbeck auf den Gesetzesentwurf zur Änderung des bisherigen Transplantationsgesetzes, der eine sogenannte „Erklärungslösung“ vorsieht. Demnach würde jeder Mensch mindestens einmal im Leben gefragt, ob er zur Spende von Organen oder Geweben nach dem Tod bereit ist oder nicht.

„Bisher hat keine Initiative gefruchtet“, bedauert Hollenbeck. „Es wird Zeit, dass es beim Thema Organspende einen Schub gibt.“