Bottrop. Schon zehn Prozent der I-Dötzchen besitzen einen MP3-Player, bereits Zwanzigjährige kämpfen heutzutage mit Altersschwerhörigkeit. Zum „Tag gegen Lärm” am 29. April gibt die Verbraucherzentrale NRW Tipps, damit MP3-Player-Hören Spaß, aber nicht taub macht.

Schon zehn Prozent der I-Dötzchen besitzen einen MP3-Player, bei den Teenagern ist die Hälfe mit dem portablen Audiogerät ausgerüstet. Ein Drittel der Kinder hört mindestens eine Stunde am Tag Musik über den Knopf im Ohr - und kriegt dabei richtig was auf die Ohren. „Wird die lautstarke Musik über Kopfhörer (über 89 Dezibel) zum täglichen Dauerohrwurm, riskiert man nach etwa fünf Jahren einen unheilbaren Hörschaden”, zeigt sich die Verbraucherzentrale alarmiert über die Ergebnisse eines Forscherteams im Auftrag der Europäischen Kommission.

Auch der Deutsche Berufsverband der HNO-Ärzte weiß davon ein Lied zu singen: Drastische Zunahme von Innenohrschäden bei 16- bis 20-Jährigen lautet die Diagnose, Altersschwerhörigkeit beginnt heute schon bei Zwanzigjährigen. Pfeifgeräusche und vorübergehende Schwerhörigkeit können erste Anzeichen dafür sein, dass das Gehör eines Jugendlichen übermäßig strapaziert wird. Zum „Tag gegen Lärm” am 29. April gibt die Verbraucherzentrale NRW Tipps, damit MP3-Player hören Spaß, aber nicht taub macht:

Geräte-Check: Da die Auszeichnung von Spielzeug und Unterhaltungselektronik zur Lärmbelastung immer noch mangelhaft ist, sollte vor dem Kauf eine Hörprobe auf dem Programm stehen. Trägt das Gerät das GS-Zeichen für geprüfte Sicherheit, ist zumindest der über eine europäische Norm festgelegte maximale Geräuschpegel von 100 Dezibel für tragbare Audiogeräte mit Kopfhörer garantiert.

Lautstärkebegrenzung: Beim Kauf sollte ein Player gewählt werden, der bereits mit einer zusätzlichen regelbaren Lautstärkebegrenzung ausgestattet ist. Bereits ein Viertel der Anbieter - so erbrachte eine aktuelle Befragung der Verbraucherzentrale NRW - hat solche Geräte bereits im Programm. Fragen Sie den Händler danach und lassen Sie sich die Funktion gegebenenfalls erklären.

Kopfhörer: Nur die Originalkopfhörer wurden in Kombination mit dem Gerät getestet. Ein fremdes Modell könnte den Schall noch verstärken. Vorsicht bei Schall verstärkenden Kopfhörern; sie heben die Pegelbegrenzung möglicherweise auf.

Mithörer: Ist der Player so laut eingestellt, dass Außenstehende trotz Kopfhörer mithören können, ist die Lautstärke garantiert zu hoch! Nutzer sollten den Regler mit Rücksicht auf Mitreisende in Bahn oder Bus zurückdrehen.

60-60-Regel: Wer den portablen Musikbeschaller zum Dauerbegleiter wählt, sollte die 60-60-Regel der britischen Selbsthilfe-Organisation „Deafness-Research” (Taubheitsforschung) im Ohr haben: Maximal 60 Minuten bei 60 Prozent der Lautstärke.

INFO

Mehr Wissenswertes rund um Lärm im Alltag haben die Beratungsstellen der Verbraucherzentrale NRW parat: Mit einem kostenlosen Faltblatt und vielfältigen Aktivitäten, gefördert durch das Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz NRW, informieren sie zum Thema - denn der Krach des Alltags begegnet uns nicht nur zum „Tag gegen Lärm”.