Bottrop.. Der 16-Jährige, der in Verdacht steht, Mitte Dezember auf zwei Brüder geschossen zu haben, kommt ins Jugendheim. Für die Untersuchungshaft im Gefängnis ist er zu jung. Seine Opfer sind noch nicht vernehmungsfähig, heißt es.

Der 16-Jährige, der Mitte Dezember auf der Glückaufstraße zwei Brüder angeschossen haben soll, wurde in ein geschlossenes Jugendheim eingewiesen. Der Jugendliche aus Bottrop steht weiterhin unter dringendem Tatverdacht, erklärte die Essener Staatsanwaltschaft.

Er sei jedoch zu jung, um weiterhin in einem Gefängnis zu bleiben. Denn Tatverdächtige, die erst 16 Jahre oder noch jünger sind, dürfen nach den Bestimmungen des Jugendgerichtsgesetzes nur in Ausnahmen in Untersuchungshaft genommen werden. Sie kommen stattdessen in ein Heim der Jugendhilfe.

Der Haftbefehl wurde somit entsprechend umgewandelt. Wie berichtet, hatte der Jugendliche am Donnerstag, 15 Dezember auf der Glückaufstraße die beiden Brüder im Alter von 24 und 25 Jahren mit Schüssen lebensgefährlich verletzt. Seine Opfer sollen noch nicht vernehmungsfähig sein, heißt es.