Bottrop.
. Das neue Jahr stellt die Emscher-Lippe-Region vor große Herausforderungen. Nach Auffassung des DGB sind dies die hoffnungslose Überschuldung der Kommunen, die ständige Zunahme schlecht bezahlter Arbeit in Form von Leiharbeit und Mini-Jobs sowie die wachsende Armut in der Bevölkerung.
Geeignete Lösungsvorschläge für diese Probleme liegen nach Meinung der Gewerkschaften bereits auf dem „Gabentisch“ der Politik. Sie müssten im neuen Jahr nur ausgepackt und angewandt werden.
Zur Sicherung der kommunalen Handlungsfähigkeit schlägt der DGB vor, den Solidaritätszuschlag für den Osten Deutschlands entweder zu streichen oder auch das Ruhrgebiet damit zu fördern. „Es kann nicht sein, dass allein die Emscher-Lippe-Städte den Aufschwung im Osten mit fast 27 Millionen Euro im Jahr finanzieren, die sie sich selbst gegen Zinsen leihen müssen“, sagt Dr. Josef Hülsdünker, Vorsitzender des DGB in der Region. Zudem verlangt er eine stärkere Entlastung der Städte bei den Sozialkosten nach „Hartz IV“. Die Emscher-Lippe-Kommunen wendeten hierfür in den vergangenen Jahren etwa 260 Mio Euro auf – auch weitgehend auf Pump.
Angesichts des Schuldenstands aller Kommunen und des Kreises von fast 3,5 Mrd. Euro fordert der DGB, dass der Bund diese Kosten übernehmen und die finanzielle Handlungsfähigkeit der Kommunen wieder herstellen müsse, auch um den Preis, seine Einnahmeseite über Steuererhöhungen sicherzustellen. Vorschläge zur Wiedereinführung der Vermögenssteuer, einer angemessenen Erhöhung der Erbschaftssteuer oder der Körperschaftssteuersätze lägen ja vor.
Gegen die „ausufernden Mini-Jobs und die Zunahme äußerst schlecht bezahlter Arbeit“ fordert der DGB einen gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 Euro je Arbeitsstunde sowie die Begrenzung der Arbeitszeit bei Mini-Jobs auf maximal zwölf Stunden pro Woche.
Novellierung fällig
„Der gerade für Leiharbeiter zum Jahresbeginn eingeführte Mindestlohn geht in die richtige Richtung, aber die Stundenbeträge sind mit 7,89 Euro zu niedrig“, meint Hülsdünker.
Angesichts des jüngst aufgezeigten hohen Armutsrisikos im nördlichen Ruhrgebiet verlangen die Gewerkschaften eine Stärkung tarifierter und sozialversicherungspflichtiger Beschäftigungsverhältnisse. Neben einem gesetzlichen Mindestlohn müsse sittenwidrige Beschäftigung verfolgt und unter Strafe gestellt werden, um die gesetzeskonforme Ordnung auf dem Arbeitsmarkt zu garantieren. Eine Novellierung des Gesetzes zur Rente mit 67 sei fällig, um Altersarmut zu vermeiden und den Lebensstandard auch im Alter zu sichern.