Bottrop. .
Das Trinkgeld bleibt im Kellner-Portemonnaie: Gastwirte in Bottrop dürfen ihren Kellnern nicht vorschreiben, was mit dem eingenommenen Trinkgeld passiert. Darauf weist die NGG hin.
„Die Kellnerin hat den Daumen auf ihrem Trinkgeld - nicht der Chef“, sagt Yvonne Sachtje von der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten. Auch zu einer Aufteilung des Trinkgeldes dürfe niemand vom Service-Personal gezwungen werden. Die Geschäftsführerin der NGG Gelsenkirchen-Herten verweist dabei auf ein aktuelles Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz (AZ: 10 Sa 483/10).
Immer wieder gebe es Ärger um das Trinkgeld. In einigen Gastronomiebetrieben sei es üblich, den „Tip“ für die Beschäftigten teilweise oder sogar ganz einzubehalten. Für Sachtje ist das „Trinkgeld-Prellerei“ von den schwarzen Schafen unter den Gastro-Chefs: „Die Kellnerin, der Koch oder die Küchenhilfe leisten einen Knochenjob. Und der ist oft auch noch schlecht bezahlt. Wenn der Wirt dann noch das Trinkgeld vom Personal einsackt, dann ist das nichts anderes als ein dreister Griff ins Portemonnaie der Beschäftigten.“
Die NGG fordert die Arbeitgeber der Gastronomie in Bottrop auf, ihr Personal vom Kellner bis zur Köchin selbst und frei über das Trinkgeld entscheiden zu lassen. Häufig fließe dies in den so genannten Tronc – der Trinkgeldkasse. Die werde dann verteilt: Servicekräfte bekämen oft 50 Prozent, die Küche 30, Spüler und andere Mitarbeiter im Hintergrund 20 Prozent. Für die Gäste habe sich die Faustregel bewährt: Zehn Prozent von dem, was auf der Rechnung steht, wird als Trinkgeld extra gegeben. „Zur Weihnachtszeit sind die Gäste oft etwas großzügiger. Das haben sich die Beschäftigten bei dem Trubel dann aber auch verdient“, meint die NGG-Geschäftsführerin.