Bottrop.
Die Stadt selbst hat ihr Schulaufgaben zum Thema Zensus gemacht - sie muss jetzt nur noch fürs Land „nacharbeiten“. Der städtische Part bei der „Volkszählung“ war die stichprobenartige Haushaltsbefragung in 4700 Fällen. Bis auf drei Personen haben sich auch alle beteiligt.
So werden jetzt drei Zwangsgeldbescheide fällig, nachdem die betroffenen Bürger sechs Mal angeschrieben worden sind, sich aber auch auf Erinnerungen und Mahnungen hin nicht gemeldet haben. Wenn jetzt auch keine Reaktion erfolgt, werden 300 Euro Bußgeld zu bezahlen sein..
Damit ist die Stadt aber noch nicht aus der Pflicht, denn sie muss jetzt nacharbeiten, was IT NRW, das Statistische Landesamt, nicht geschafft hat bei seiner parallel durchgeführten Gebäude- und Wohnungszählung. Und bei dieser Komplettzählung sind die Außenstände größer: 1400 der 20 000 in Bottrop angeschriebenen Haus- und Wohnungsbesitzer (oder Gesellschaften) haben noch nicht geantwortet. Ab Januar muss nun die Stadt jetzt nach-ermitteln. Parallel läuft aber bereits das von IT NRW angelaufene Verfahren, in dem die 1400 Betroffenen schon Heranziehungsbescheide zugestellt bekommen haben. Dies Mahnverfahren läuft auch weiter, parallel wird die Stadt aktiv und beschreibt die Wohnungen nach In-Augenschein-Nahme.
Bottrops Zensus-Beauftragter Klaus Wenger: „Wir schauen, was das für ein Gebäude ist, schätzen das Baujahr, beschreiben die Anzahl der Wohnungen und die Nutzungsart. Wir schellen aber nicht an und nehmen keinen Kontakt zu den Wohnungsinhabern auf.“ Die sind über IT NRW parallel zur Stellungnahme aufgefordert.
IT NRW startet mit einem kurzen Fragebogen aber jetzt noch ein weiteres Verfahren, nämlich das zur Klärung des Wohnsitzes. Es werden insgesamt etwa 43 000 Bürgerinnen und Bürger angeschrieben, um Unklarheiten zum Hauptwohnsitz am Zensusstichtag zu beseitigen. Ungereimtheiten können sich ergeben haben durch von einander abweichende Angaben zum Hauptwohnsitz aus der Einwohnerdatei und den Stichproben. Da hat natürlich Auswirkung auf die richtige Einwohnerzahl. Die Feststellung der amtlichen Einwohnerzahl ist ein wesentliches Ziel des Zensus. Die Bevölkerung wird hierzu ausschließlich am Hauptwohnsitz gezählt.