Der Betreiber vom „Brauhaus Bottich“ an der Gladbecker Straße muss sich einer städtischen Verfügung beugen und auch künftig in seiner „Lions Dance Hall“ auf das Rauchverbot achten. So urteilte jetzt das Verwaltungsgericht.
Der Betreiber vom „Brauhaus Bottich“ an der Gladbecker Straße muss sich einer städtischen Verfügung beugen und auch künftig in seiner „Lions Dance Hall“ auf das Rauchverbot achten.
Im Mai hatte die Stadt dem Betreiber unter Androhung von 8000 Euro Zwangsgeld die Verfügung ins Haus geschickt. Im Eilverfahren beschäftigte sich sogar das Oberverwaltungsgericht Münster mit dem Bottroper Fall. Tenor der Entscheidung: Wo getanzt wird, muss der Qualm draußen bleiben.
Club unglaubwürdig
So stützte sich jetzt auch das Gelsenkirchener Verwaltungsgericht in seiner Entscheidung auf die Argumente der Münsterschen Richter. Das Fazit des Vorsitzenden: „Der Versuch, das Raucherschutzgesetz zu umgehen, ist gescheitert“.
Um die Exklusivität rauchender Tänzer zu dokumentieren, hatte man im Brauhaus eigens den Verein „Dance- und Smoker-Club“ gegründet. Wozu braucht ein Raucherclub eine Diskothek, fragte Richter Maik Borgschulze und zweifelte an der Absicht des Vereins, sich ausschließlich dem gemeinsamen Qualmen zu verschreiben. Wer freitags und samstags ab 22 Uhr aufs Tanzparkett wollte, konnte ohne Kontrolle den Club betreten. Die Brauhaus-Geschäftsführung hatte argumentiert, dass die Lions Dance Hall nur ein untergeordneter Raum der Gesamtgaststätte und somit exklusiv für Raucher sei. Für das Gericht steht fest, dass es sich um zwei vollkommen selbstständige Einheiten mit zwei Zugängen handelt.
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Im vorderen Bereich des Brauhauses, dem ehemaligen Straßenbahn-Betriebshof, gibt’s eine Schank- und Speisewirtschaft. Hier haben die Raucher in einem kleineren Nebenraum ihr Domizil.
Geschäftsführer Christoph Löhrmann weiß nicht, wie er das Problem lösen soll, gleichzeitig Tanz- und Rauchvergnügen anzubieten. Seit der Verfügung habe er in der Diskothek Stammgäste verloren, sei der Umsatz um bis zu 80 Prozent zurückgegangen. Er erwartet von der Stadt, dass sie bei zwei anderen Diskotheken mit gleichen Maßstäben messe.