Essen/Bottrop. . Seit Freitag gelten für Rainer P. wieder andere Regel. Der 44 Jahre alte Bottroper, der im Januar seine Nachbarin umgebracht haben soll, ist vom Essener Schwurgericht wieder als schuldfähig eingestuft worden. Aus dem Sicherungsverfahren wird dadurch wieder ein normaler Strafprozess wegen Totschlags.
Seit Freitagnachmittag gelten für Rainer P. wieder andere Regel. Der 44 Jahre alte Bottroper, der im Januar seine Nachbarin umgebracht haben soll, ist vom Essener Schwurgericht wieder als schuldfähig eingestuft worden. Aus dem Sicherungsverfahren wird dadurch wieder ein normaler Strafprozess wegen Totschlags.
Als die 34 Jahre alte Frau am 16. Januar tot in ihrer Wohnung in der Brauerstraße gefunden wurde, kam die Polizei schnell auf Rainer P.. Er hatte bereits 15 Jahre im Gefängnis gesessen, weil er 1992 eine 17-Jährige mit dem „Armdrücker-Griff“ getötet hatte. Und durch einen solchen Griff an die Kehle könnte auch die 34-Jährige umgebracht worden sein. Analysen ergaben zudem DNA-Spuren des Nachbarn an einem Kopfkissen, das der Frau offenbar auf Mund und Nase gedrückt worden war.
Wegen Totschlags kam Rainer P. in Untersuchungshaft. Doch im Frühjahr hieß es, er höre Stimmen, die es nicht gibt. Eine kurze Untersuchung durch Psychiater Jörg Kilzer von der Forensik in Essen ergab, dass der Beschuldigte vermutlich schuldunfähig ist. Er kam nach Eickelborn in die geschlossene Psychiatrie.
Am Freitag erstattete der Sachverständige sein komplettes Gutachten. Jetzt stuft er Rainer P. als voll schuldfähig ein. Die Bewertung scheint dem Psychiater nicht leicht gefallen zu sein. Er spricht von einem längeren „Hin und Her“, bis er zu diesem Urteil kam. Das Gericht hat in der Psychiaterin Nahlah Saimeh eine weitere Gutachterin, die den Angeklagten bislang als vermindert schuldfähig einstuft und wegen seiner Gefährlichkeit die Unterbringung in der geschlossenen Psychiatrie empfiehlt.