Bottrop.
Nein, eine Altersbeschränkung für eine Rehabilitation, eine „Reha“, gibt es nicht, und ja, eine Parkinson-Erkrankung ist eine Begründung für eine neurologische Reha, ebenso wie die Nervenentzündung Polyneuropathie: Bei der Telefonaktion der WAZ unter dem Motto „rund um die Reha“ zeigte sich rasch, dass dieses Thema viele Bottroper beschäftigt.
Ihre Fragen beantworteten Dr. Reinhold Dux, Chefarzt der Klinik für Neurologie und Leiter des Reha-Standorts am Knappschafts-Krankenhaus, und Oberarzt Dr. Michael Sarholz.
Der Hausarzt hat Bewegungsbäder verordnet. Kann die Patientin die Einrichtung in der Reha-Klinik der Knappschaft nutzen?
Leider nein. Das war früher möglich, doch heute ist das Bewegungsbad mit Reha-Patienten ausgelastet. Möglich ist die Benutzung für Mitglieder mancher Selbsthilfegruppen wie der Rheuma-Liga. Die Krankenkasse kann Auskunft geben über weitere Bewegungsbäder in der Region.
Welches ist der Unterschied zwischen einer Anschlussheilbehandlung (AHB), einer Kur und einer Reha?
Die AHB ist eine spezielle Form der Reha, der Patient soll sie spätestens 14 Tage nach der Behandlung im Krankenhaus antreten. Eine Kur ist gedacht für die Erholung bedrohter Gesundheit, zum Beispiel bei Erschöpfungszuständen. Für eine Reha muss eine Erkrankung vorliegen, und die Reha soll die Arbeitsfähigkeit wiederherstellen, oder die Frühverrentung oder die Pflege im Heim vermeiden helfen. Als Grundsatz gilt für die Kostenträger die Zielsetzung, die im Sozialgesetzbuch verankert ist: ambulant vor stationär, Reha vor Rente und vor Pflege. Das heißt: Bevor sich ein Patient nach Erkrankung oder Operation mit Pflegebedürftigkeit abfindet, ist eine Reha angebracht.
Können Patienten mit Hüftgelenksersatz oder neuer Herzklappe eine Reha am Standort Knappschafts-Krankenhaus absolvieren?
Nein, dort wären sie nicht am rechten Platz. Denn am Standort Bottrop werden Patienten mit Nervenschäden rehabilitiert, die zum Beispiel unter den Folgen eines Schlaganfalls oder der multiplen Sklerose leiden. Auch eine Patient mit neuen Herzklappen hat Anspruch auf eine Reha, aber dann in einer Klinik, die auf seine Erkrankung spezialisiert ist.
Was soll eine Reha leisten?
Ziel ist immer die Teilhabe am beruflichen und gesellschaftlichen Leben. Das bedeutet nicht unbedingt, dass sich im Verlauf der Therapie alle Beschwerden zurückbilden lassen. Die Wiederherstellung der Mobilität ist zum Bespiel erreicht, wenn der Patient wieder eigenständig laufen kann - aber auch, wenn er sich mit einem Elektro-Rollstuhl bewegt. Wenn die Patienten lernen, mit Hilfsmitteln gut umzugehen, wenn das häusliche Umfeld an ihre Bedürfnisse angepasst ist, wenn die Angehörigen mit der Situation umgehen können und womöglich gelernt haben, Blasenkatheter oder Windeln zu wechseln, dann war die Reha ein Erfolg, auch wenn die körperlichen Fähigkeiten nicht zu 100 Prozent wieder hergestellt sind. Klinik-Chef Dr. Reinhold Dux berichtet, dass mehr als 80 Prozent der stationär versorgten Patienten nach der Reha als voll berufsfähig nach Hause entlassen werden.
Können Versicherte aller Kassen im Reha-Zentrum am Knappschafts-Krankenhaus behandelt werden?
Dort stehen 60 Plätze für ambulante Ganztags-Therapie zur Verfügung, die Patienten werden morgens abgeholt und abends nach Hause zurückgerbracht. Diese ambulante Reha steht Versicherten aller Kassen offen. Die 30 stationären Plätze stehen allerdings nur Knappschafts-Versicherten und Angehörigen privater Kassen zur Verfügung.
Ein Patient hatte vor zwei Jahren einen Schlaganfall und nahm an einer Reha teil. Nun hatte er einen zweiten, kleineren Schlaganfall. Ist abermals eine Reha möglich?
Ja, denn jeder neue Schlaganfall verändert die Ausgangssituation. Grundsätzlich sind vier Jahre Wartezeit bis zur Wiederholung einer Reha vorgesehen, aber wenn mit einer Verschlechterung zu rechnen ist, sind individuelle Ausnahmen möglich.