Bottrop.

Pflegeleichte Vorgärten liegen offensichtlich im Trend. Kieselbeete, Schotterbelag, Pflastersteine, allenfalls mal unterbrochen von kleinen Pflanzecken. „Wir sind in der Steinzeit“, schmunzelt Klaus Dieter Bürklein.

Berauben damit Hummel, Biene, Schmetterling ihrer Refugien - und verringern nach und nach den Grünanteil unserer Städte, gibt der Bottroper zu bedenken.

Im Endeffekt würden Straßenzüge steril, änderten ihr Gesicht. „Lebendiges Grün gibt der Straße Charakter. Wenn es fehlt, ist sie nicht mehr bunt. Über kurz oder lang sehen die Vorgärten aus wie italienische Friedhöfe.“

Er habe schon mal Gartenbauunternehmen, die gerade so einen Kieselgarten anlegten, gefragt, ob sie denn nun Gärtner oder Tiefbauer seien. Das sei eben in Mode, habe man ihm gesagt.

Bürklein sorgt sich auch darum, dass auf diese Weise Fläche versiegelt werde, will nur hoffen, dass die Folie wasserdurchlässig sei, die unter die Kiesel gelegt werde. Wenn aber wirklich eine Versiegelung stattfinde, dann sollte die auch zu Buche schlagen bei den Abwasserkosten, weil ja dann Niederschlagswasser nicht mehr versickere, sondern möglicherweise so ablaufe in die Kanalisation.

Einerseits werde für begrünte Dächer geworben - andererseits in Vorgärten Grün vernichtet. „Da muss man sich doch fragen dürfen, ob man als Stadt die Vorgartenanlage nicht über eine Gestaltungssatzung regeln sollte und nicht nur die Einfriedungshöhen festschreibt.“

In anderen Städten gebe es solche Gestaltungs-Vorschriften, oftmals nicht flächendeckend, sondern für bestimmte Geltungsbereiche. So z.B. in Düsseldorf, wo die Satzung dann z.B. vorschreibt: „Vorgärten sind zu begrünen, mit Bäumen und Sträuchern zu bepflanzen und zu unterhalten.“ Sicher habe man die Möglichkeit, die Vorgärtenanlage über eine Ortsgestaltungssatzung oder einen Bebauungsplan zu regeln, sagt Ulrich Schulze vom städtischen Presseamt. Grundsätzliche Regelungen, z.B. für Neubaugebiete für die ganze Stadt, gebe es nicht, in Einzelfällen habe man aber schon Vorschriften erlassen. Zum Beispiel zur Siegfriedstraße. Allerdings ist in diesem Bebauungsplan - entgegen der präzisen Düsseldorfer Beschreibung - nur gesagt, dass der Vorgarten gärtnerisch gestaltet werden muss. Da ist aber nun viel Interpretationsspielraum gegeben: „Steingärten sind da z.B. auch erlaubt und auch keine Flächenversiegelung.“ Und die Stadt denke eigentlich auch nicht daran, vor Gericht auszutesten, wie dehnungsfähig der Begriff der gärtnerischen Gestaltung ist.

Klaus Dieter Bürklein will sich bei der Stadt informieren, ob es Regelungen gibt oder ob der Regelungsbedarf gesehen wird. Der Innovation City stünde doch Grün vor der Haustür gut zu Gesicht...